Frankfurts Naturdenkmäler werden sichtbar

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

Info-Stelen machen geschützte Bäume und Flächen vor Ort erkennbar

ffm. Was haben die Platane mit eindrucksvollem breitem Stamm am Nebbienschen Gartenhaus, der Röderberghang als natürlicher Steilhang des Mains oder die einzigartige Hängebuche im Palmengarten gemeinsam? Sie und andere „Einzelschöpfungen der Natur“ wurden Ende 2025 von der Stadtverwaltung unter besonderen Schutz gestellt, zu Naturdenkmälern per Verordnung ausgewiesen.

Jetzt sollen die Frankfurter Naturdenkmäler auch für Bürgerinnen und Bürger erkennbar werden. Das gesetzlich vorgeschriebene Naturdenkmalschild wird auf Holzstelen montiert. Diese sind optisch ansprechender als die früher üblichen Schilder an Baumstämmen und vermeiden zudem Schäden im Stamm. Bei flächigen Naturdenkmälern wie dem Röderberghang markieren mehrere Stelen die äußeren Grenzen. Die Schilder bieten zudem Informationen zu den jeweiligen Naturdenkmälern. Bei den Bäumen werden – soweit bekannt – das Pflanzjahr und die jeweilige Besonderheit der Art oder des Wuchses beschrieben, bei flächigen Naturdenkmälern der geologische oder kulturhistorische Hintergrund.

„Unsere Naturdenkmäler sind besondere Orte und einzigartige Bäume, die wir für kommende Generationen bewahren müssen. Sie prägen unsere Stadt und erzählen Geschichten über ihre Natur und Vergangenheit. Mit den neuen Schildern machen wir diese Besonderheiten sichtbarer und laden dazu ein, Frankfurts Natur bewusster wahrzunehmen“, sagt Tina Zapf-Rodríguez, Dezernentin für Klima, Umwelt, Stadtsauberkeit, Frauen, Diversität und Migration.  [Bild: Die Blutbuche und ihre Stele im Palmengarten, Copyright: Umweltamt Stadt Frankfurt am Main, Foto: Eckhard Krumpholz ] „Naturgebilde oder Flächen werden aufgrund ihrer Seltenheit, ihrer Eigenart, ihrer auffallenden Schönheit oder ihrer wissenschaftlichen Bedeutung als Naturdenkmäler ausgewiesen. Schutzgründe können auch naturgeschichtlicher oder landeskundlicher Natur sein, beispielsweise bei Friedens- oder Gerichtseichen. Die 38 Naturdenkmäler in Frankfurt sind alle mit gutem Grund unter Schutz gestellt worden“, sagt Volker Rothenburger, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde in Frankfurt. „Wir freuen uns, dass diese besonderen ‚Einzelschöpfungen der Natur‘ nun auch für Bürger:innen besser erkennbar werden.“

Die Naturdenkmäler werden nach und nach ausgeschildert. Begonnen wurde mit der über 200 Jahre alten Blut- und der imposanten Hängebuche im Palmengarten, der Platane am Nebbienschen Gartenhaus in der Parkanlage im Anlagenring sowie mit dem Röderberghang im Ostend.

Unter frankfurt.de/naturdenkmale  oder über einen QR-Code auf den Info-Stelen können weitere Informationen zu den einzelnen Naturdenkmälern sowie die Naturdenkmalverordnung abgerufen werden. Die Standorte sind außerdem im Geoportal der Stadt Frankfurt  unter dem Stichwort „Naturdenkmale“ zu finden.

Fachliche Fragen beantwortet Volker Rothenburger, Abteilungsleiter Naturschutz und Biodiversität im Umweltamt der Stadt Frankfurt, telefonisch unter 069/212-39156  oder per E-Mail an volker.rothenburger@stadt-frankfurt.de . 

Foto Die neue Stele weist die Blutbuche im Palmengarten als Naturdenkmal aus, Copyright: Umweltamt Stadt Frankfurt am Main, Foto: Eckhard Krumpholz 

Die Blutbuche und ihre Stele im Palmengarten, Copyright: Umweltamt Stadt Frankfurt am Main, Foto: Eckhard Krumpholz 

Die Stele der Hängebuche, Copyright: Umweltamt Stadt Frankfurt am Main, Foto: Eckhard Krumpholz 

Kontakt für die Medien Christine Hoffmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Umweltamt, Telefon 069/212-39141 , E-Mail presse.umweltamt@stadt-frankfurt.de