Gefahrenabwehrverordnung

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Darmstadt

Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt – Pressestelle Mit Bezug zur Stadtverordnetensammlung vom 7. Mai 2026 hat Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt am Mittwoch (27.5.) eine den Sachverhalt der Gefahrenabwehrverordnung klarstellende Magistratsvorlage eingebracht. „Durch die widersprüchliche Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2026 erfolgte klein klarer Auftrag an den Magistrat und die Stadtverwaltung und somit keine rechtswirksame Änderung der Gefahrenabwehrverordnung“, so Wandrey.RückblickZu Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 7. Mai 2026 wurden der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Vorlagennummer SV-2026/0027, ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und FDP sowie ein Ergänzungsantrag zum Änderungsantrag von der Fraktion UFFBASSE beraten. Bei der anschließenden Abstimmung erhielt der Ergänzungsantrag 36 Ja-Stimmen und 32 Nein-Stimmen. Dem so ergänzten Änderungsantrag wurde mit 49 Ja-Stimmen und 19 Stimmenthaltungen zugestimmt.Mithin wurde beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge – den ursprünglichen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen – ergänzend beschließen, dass das Verbot des offensiven Ansprechens beim Betteln durch die Stadtverwaltung bis zum Ende des zweiten Quartals 2027 evaluiert wird. Der Stadtverordnetenversammlung ist hierzu ein Bericht zur Kenntnisnahme vorzulegen, der als Grundlage für die weitere politische Beratung dient. Der Bericht soll insbesondere die Perspektiven der Ordnungskräfte, der Sozialarbeit, der Gewerbetreibenden sowie der Innenstadtbesucher darstellen und auswerten. Die weitere fachliche Beratung erfolgt im Ausschuss für Mobilität, Bauen, Ordnung und Bürgerservice (MoBOB) und dient als Grundlage für das weitere Vorgehen der Stadtverordnetenversammlung.Anschließend wurde dem Ursprungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen mit 35 Ja-Stimmen und 33 Nein-Stimmen zugestimmt. Weiterhin wurde beschlossen, die Worte „nachdrückliches und hartnäckiges“ in § 3 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung einzufügen. Durch die Annahme des Ursprungsantrages von Bündnis 90/Die Grünen wurde beschlossen, das aktive Ansprechen beim Betteln wieder zu ermöglichen. Gleichzeitig besteht für die Verwaltung aufgrund des ergänzten Änderungsantrages von SPD, CDU und FDP die Verpflichtung, das Verbot des aktiven Ansprechens beim Betteln zu evaluieren. Eine Evaluierung der Wirkungen des Verbotes ist jedoch nicht möglich, wenn dieses Verbot nicht mehr besteht.Ausblick„Diese Kontrollen können nur bei einem Verbot des offensiven Bettelns durchgeführt werden, da nur diese Regelung hinreichend bestimmt ist. Ob jemand jemanden beim Betteln anspricht, lässt sich problemlos feststellen. Ob das Ansprechen hingegen nachdrücklich oder hartnäckig ist, obliegt immer der subjektiven Einschätzung der Ordnungskräfte, weshalb hier zwangsläufig eine starke Unschärfe entsteht und eine deutlich geringere Handhabungsmöglichkeit besteht“, führt Wandrey aus.Auch die geplante Evaluierung ist nicht möglich, wenn das Ansprechverbot nicht mehr besteht. Da seit der Einführung des Ansprechverbotes keine auf eine solche Auswertung ausgerichtete Dokumentation durch die Stadtpolizei erfolgt ist, eine solche mangels Datengrundlage nicht nachträglich erstellt werden kann, aber auch keine Erhebung in Bezug auf die verschiedenen Akteure in der Innenstadt stattgefunden hat, lässt sich eine Evaluation nicht rückwirkend durchführen.„Die Beschlüsse stehen folglich im Widerspruch zueinander“, so Wandrey. „Eine Klarstellung für die Verwaltung, welche Handlung von dieser erwartet wird, ist aufgrund der sich widersprechenden Beschlüsse ohnehin erforderlich. Um zur Frage des Verbots des offensiven Bettelns eine fundierte Grundlage zur Entscheidung zu erhalten, muss dieses daher zunächst bestehen bleiben und eine Evaluierung erfolgen. Dies entspricht auch dem überwiegenden Willen der Stadtverordneten. Während der Antrag auf Abschaffung des Ansprechverbotes 36 Ja-Stimmen erhalten hat, erhielt der Antrag auf Durchführung einer Evaluation 49 Ja-Stimmen. Es ist den Stadtverordneten mithin wichtiger, eine Evaluation durchzuführen als das Verbot des offensiven Bettelns unmittelbar abzuschaffen. Insgesamt besteht ein mehrheitlicher Wille hier Anpassungen zu prüfen und sodann vorzunehmen.“„Entscheidend ist, dass vor einer möglichen Rolle rückwärts alle Perspektiven sorgfältig berücksichtigt werden – insbesondere die Einschätzungen der Sicherheitsbehörden sowie die Sicht des Einzelhandels“, so Wandrey abschließend.