Gemeinsame Kontrollmaßnahmen von Stadtpolizei, Lebensmittelüberwachung und Steuerfahndung
ffm. In den Abend- und Nachtstunden des Freitags, 6. Februar, führten
die Operative Ermittlungs- und Kontrolleinheit der Stadtpolizei, die
Lebensmittelüberwachung sowie die Steuerfahndung Frankfurt am Main eine
gemeinsame Kontrollmaßnahme in Frankfurt-Sachsenhausen durch.
Ergänzend dazu erfolgte die Kontrolle eines Sex-Clubs auf Anforderung
der hessischen Landespolizei.
Im Rahmen der Maßnahmen wurden insgesamt 13 gastronomische Betriebe kontrolliert. Vier der überprüften Betriebe wiesen keinerlei Beanstandungen auf. Bei den übrigen Kontrollen stellten die Einsatzkräfte zahlreiche Verstöße fest. In einem Betrieb ergab sich der Verdacht der Durchführung der verbotenen Prostitution. Ein weiterer Betrieb musste aufgrund erheblicher Hygienemängel durch die Lebensmittelüberwachung behördlich geschlossen werden. In einer Bar entdeckten die Kontrolleure größere Kokainanhaftungen auf der Theke. Beim Betreiber der Bar fanden die Bediensteten in einer Umhängetasche insgesamt 15 Verpackungseinheiten Kokain. Der Betreiber wurde daraufhin festgenommen. Zudem wurden in diesem Betrieb unverzollter Shisha-Tabak sowie „Sektflaschen-Vulkane“ aufgefunden und sichergestellt.
In drei weiteren Betrieben wurden Hygienemängel sowie ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt, die zur Anzeige gebracht wurden. In einer weiteren Bar fanden die Bediensteten abgelaufene Feuerlöscher. Der Betreiber schloss daraufhin seinen Betrieb selbstständig. Außerdem trafen die Kontrolleure in einer weiteren Bar auf einen illegal beschäftigten Arbeitnehmer, der festgenommen wurde. Zusätzlich wurden dort 14 Fälle von Fundunterschlagung sowie ebenfalls abgelaufene Feuerlöscher festgestellt. Auch hier schloss der Betreiber seinen Betrieb freiwillig. Die Steuerfahndung leitete in insgesamt vier Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Bei Kontrollen eines Sex-Clubs, die auf Anforderung der Landespolizei durchgeführt wurden, wurde bei eingesetztem Sicherheitspersonal eine Pfefferpistole mit Laser-Visier-Einrichtung aufgefunden und sichergestellt.
Die beteiligten Sicherheitsbehörden bewerten die gemeinsame Maßnahme als wichtigen Beitrag zur Durchsetzung rechtlicher Vorschriften, zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit sowie zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Weitere Ermittlungen und Nachkontrollen sind vorgesehen.
Im Rahmen der Maßnahmen wurden insgesamt 13 gastronomische Betriebe kontrolliert. Vier der überprüften Betriebe wiesen keinerlei Beanstandungen auf. Bei den übrigen Kontrollen stellten die Einsatzkräfte zahlreiche Verstöße fest. In einem Betrieb ergab sich der Verdacht der Durchführung der verbotenen Prostitution. Ein weiterer Betrieb musste aufgrund erheblicher Hygienemängel durch die Lebensmittelüberwachung behördlich geschlossen werden. In einer Bar entdeckten die Kontrolleure größere Kokainanhaftungen auf der Theke. Beim Betreiber der Bar fanden die Bediensteten in einer Umhängetasche insgesamt 15 Verpackungseinheiten Kokain. Der Betreiber wurde daraufhin festgenommen. Zudem wurden in diesem Betrieb unverzollter Shisha-Tabak sowie „Sektflaschen-Vulkane“ aufgefunden und sichergestellt.
In drei weiteren Betrieben wurden Hygienemängel sowie ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt, die zur Anzeige gebracht wurden. In einer weiteren Bar fanden die Bediensteten abgelaufene Feuerlöscher. Der Betreiber schloss daraufhin seinen Betrieb selbstständig. Außerdem trafen die Kontrolleure in einer weiteren Bar auf einen illegal beschäftigten Arbeitnehmer, der festgenommen wurde. Zusätzlich wurden dort 14 Fälle von Fundunterschlagung sowie ebenfalls abgelaufene Feuerlöscher festgestellt. Auch hier schloss der Betreiber seinen Betrieb freiwillig. Die Steuerfahndung leitete in insgesamt vier Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Bei Kontrollen eines Sex-Clubs, die auf Anforderung der Landespolizei durchgeführt wurden, wurde bei eingesetztem Sicherheitspersonal eine Pfefferpistole mit Laser-Visier-Einrichtung aufgefunden und sichergestellt.
Die beteiligten Sicherheitsbehörden bewerten die gemeinsame Maßnahme als wichtigen Beitrag zur Durchsetzung rechtlicher Vorschriften, zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit sowie zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Weitere Ermittlungen und Nachkontrollen sind vorgesehen.