Grünes Licht für die Radschnellverbindung Frankfurt–Wiesbaden
Stadtverordnetenversammlung beschließt mit breiter Mehrheit FRM 3
ffm. Frankfurt macht Tempo beim Radverkehr: Die Stadtverordnetenversammlung hat am Donnerstag, 5. März, mit breiter Mehrheit einen Grundsatzbeschluss für die geplante Radschnellverbindung zwischen Frankfurt und Wiesbaden (FRM 3) gefasst. Damit ist der offizielle Startschuss für eines der wichtigsten regionalen Radverkehrsprojekte gefallen. Neben Wiesbaden und Hochheim ist Frankfurt nun die dritte Kommune, die sich mit einem deutlichen politischen Signal für die Realisierung der Radschnellverbindung ausspricht.
Grundlage ist eine gemeinsam mit den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain erarbeitete Machbarkeitsstudie. Sie empfiehlt die Realisierung des Radschnellweges auf einer Vorzugstrasse, welche zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Wie die Strecke im Detail aussieht, wird nun im Rahmen der Vorplanung ermittelt: Dabei werden auch alternative Führungsformen geprüft, um möglichst ohne zusätzliche Ingenieurbauwerke auszukommen.
Der Magistrat wurde beauftragt, die nächsten Planungsschritte in enger Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain sowie den beteiligten Kommunen einzuleiten. Für die Vorplanung und begleitende Untersuchungen stehen 360.000 Euro zur Verfügung. Für die spätere Umsetzung der gesamten Radschnellverbindung wird derzeit von Gesamtkosten in Höhe von rund 8,68 Millionen Euro für die Streckenabschnitte auf dem Frankfurter Stadtgebiet ausgegangen. Gute Nachrichten kommen vom Land Hessen: Bei einer koordinierten Antragstellung mit den anderen beteiligten Kommunen ist eine Förderung von 70 bis 80 Prozent in Aussicht gestellt.
Die empfohlene Vorzugstrasse ist das Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses. Im Herbst 2022 wurde die Öffentlichkeit online über das Projekt informiert und zur Bewertung verschiedener Streckenvarianten eingeladen. 1881 Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich mit ihren Einschätzungen. Ergänzt wurde dies durch einen Expertinnenworkshop, bei dem das Fachwissen der beteiligten Verwaltungen in die Bewertung einfloss.
Ein bedeutender Meilenstein wird bereits im Frühjahr 2026 erreicht, wenn die Verbindung zwischen Schloßborner Straße und Schmidtstraße freigegeben wird. Hier wurde bereits im Jahr 2023 der Durchstich am Homburger Damm auf Höhe der Frankenallee vollzogen.
Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert sagt: „Ich begrüße den Grundsatzbeschluss zum Radschnellweg Frankfurt / Wiesbaden ausdrücklich. Leistungsfähige Radschnellverbindungen sind ein Schlüssel für einen zukunftsfähigen Mobilitätsmix im Rhein-Main-Gebiet: Sie machen längere Wege sicher und schnell mit dem Rad zurücklegbar und entlasten zugleich die Straßen. Vom Radschnellweg profitieren künftig besonders Pendlerinnen und Pendler, die zwischen Frankfurt und Wiesbaden leben und arbeiten sowie Schülerinnen und Schüler. Schon heute nutzen im Ballungsraum Frankfurt-Rhein-Main rund 23 Prozent der Pendelnden das Fahrrad. Radschnellwege können diese Entwicklung weiter beschleunigen und so zu weniger Verkehr, besserer Luft und mehr Lebensqualität beitragen.“
Aktueller Stand und Überblick Radschnellwege mit Anschluss an Frankfurt
Der Grundsatzbeschluss für diesen Radschnellweg ist der letzte Baustein einer ganzen Reihe ambitionierter Projekte, die die Stadt Frankfurt gemeinsam mit den angrenzenden Kommunen vorantreibt. Damit verfügen nun alle geplanten Radschnellverbindungen auf Frankfurter Gemarkung über einen politischen Beschluss als Grundlage für ihre weitere Umsetzung.
Der Radschnellweg FRM1 Frankfurt/Darmstadt ist bereits in der Umsetzung. Im vergangenen Jahr wurde die Vorplanung für den Ziegelhüttenweg und die Oppenheimer Landstraße im Abschnitt „Stadtraum“ durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt. Ein Zeitraum für die Realisierung der Maßnahme ist derzeit noch nicht konkretisierbar, mit den Beschlüssen ist aber der weitere Fortschritt gewährleistet. Die Vorplanung des Teilabschnitts Holbeinstraße wird in 2026 ebenfalls zum Beschluss vorgelegt. Im Abschnitt „Stadtwald“ wird derzeit die Entwurfsplanung erstellt. Im April 2025 wurde die Vorplanungsvorlage des Abschnitts „Stadtraum“ beschlossen, sodass nun weiterführende Planungen stattfinden können.
Der Radschnellweg FRM5 Frankfurt/Vordertaunus teilt sich in zwei Abschnitte. Ein Ast über Rödelheim befindet sich derzeit in der Vorplanung, ein zweiter Ast über die Achse Ludwig-Landmann-Straße/Steinbach befindet sich in der Ausschreibung. Der Abschluss der Vorplanung und die Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung ist für 2027 vorgesehen.
Ebenfalls kürzlich gefasst wurde ein Grundsatzbeschluss des Magistrats zur Weiterverfolgung des Radschnellweges FRM6 in die Wetterau nun entlang der B521 zwischen Bad Vilbel und Friedberger Warte. Die ursprüngliche Trasse der Machbarkeitsstudie war zunächst über Berkersheim vorgesehen. In Abstimmung mit Bad Vilbel und Hessen Mobil entschied sich der Magistrat für die neue Variante entlang der B521.
Der nordmainische Radschnellweg FRM7 von Frankfurt nach Hanau liegt ebenfalls ein Grundsatzbeschluss vor. Der Magistrat hat jüngst die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur planfreien Querung „Am Roten Graben“ beschlossen. Die Fertigstellung der Machbarkeitsstudie ist für 2027 vorgesehen – im Anschluss kann der Trassenverlauf im Stadtgebiet festgelegt werden.
Für den Radschnellweg FRM8, die südmainische Verbindung nach Hanau, liegen bereits seit 2025 ein Grundsatzbeschluss sowie eine Planungsmittelfreigabe vor. Die Ausschreibung für die Vorplanung befindet sich aktuell in der Erstellung.
ffm. Frankfurt macht Tempo beim Radverkehr: Die Stadtverordnetenversammlung hat am Donnerstag, 5. März, mit breiter Mehrheit einen Grundsatzbeschluss für die geplante Radschnellverbindung zwischen Frankfurt und Wiesbaden (FRM 3) gefasst. Damit ist der offizielle Startschuss für eines der wichtigsten regionalen Radverkehrsprojekte gefallen. Neben Wiesbaden und Hochheim ist Frankfurt nun die dritte Kommune, die sich mit einem deutlichen politischen Signal für die Realisierung der Radschnellverbindung ausspricht.
Grundlage ist eine gemeinsam mit den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain erarbeitete Machbarkeitsstudie. Sie empfiehlt die Realisierung des Radschnellweges auf einer Vorzugstrasse, welche zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Wie die Strecke im Detail aussieht, wird nun im Rahmen der Vorplanung ermittelt: Dabei werden auch alternative Führungsformen geprüft, um möglichst ohne zusätzliche Ingenieurbauwerke auszukommen.
Der Magistrat wurde beauftragt, die nächsten Planungsschritte in enger Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain sowie den beteiligten Kommunen einzuleiten. Für die Vorplanung und begleitende Untersuchungen stehen 360.000 Euro zur Verfügung. Für die spätere Umsetzung der gesamten Radschnellverbindung wird derzeit von Gesamtkosten in Höhe von rund 8,68 Millionen Euro für die Streckenabschnitte auf dem Frankfurter Stadtgebiet ausgegangen. Gute Nachrichten kommen vom Land Hessen: Bei einer koordinierten Antragstellung mit den anderen beteiligten Kommunen ist eine Förderung von 70 bis 80 Prozent in Aussicht gestellt.
Die empfohlene Vorzugstrasse ist das Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses. Im Herbst 2022 wurde die Öffentlichkeit online über das Projekt informiert und zur Bewertung verschiedener Streckenvarianten eingeladen. 1881 Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich mit ihren Einschätzungen. Ergänzt wurde dies durch einen Expertinnenworkshop, bei dem das Fachwissen der beteiligten Verwaltungen in die Bewertung einfloss.
Ein bedeutender Meilenstein wird bereits im Frühjahr 2026 erreicht, wenn die Verbindung zwischen Schloßborner Straße und Schmidtstraße freigegeben wird. Hier wurde bereits im Jahr 2023 der Durchstich am Homburger Damm auf Höhe der Frankenallee vollzogen.
Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert sagt: „Ich begrüße den Grundsatzbeschluss zum Radschnellweg Frankfurt / Wiesbaden ausdrücklich. Leistungsfähige Radschnellverbindungen sind ein Schlüssel für einen zukunftsfähigen Mobilitätsmix im Rhein-Main-Gebiet: Sie machen längere Wege sicher und schnell mit dem Rad zurücklegbar und entlasten zugleich die Straßen. Vom Radschnellweg profitieren künftig besonders Pendlerinnen und Pendler, die zwischen Frankfurt und Wiesbaden leben und arbeiten sowie Schülerinnen und Schüler. Schon heute nutzen im Ballungsraum Frankfurt-Rhein-Main rund 23 Prozent der Pendelnden das Fahrrad. Radschnellwege können diese Entwicklung weiter beschleunigen und so zu weniger Verkehr, besserer Luft und mehr Lebensqualität beitragen.“
Aktueller Stand und Überblick Radschnellwege mit Anschluss an Frankfurt
Der Grundsatzbeschluss für diesen Radschnellweg ist der letzte Baustein einer ganzen Reihe ambitionierter Projekte, die die Stadt Frankfurt gemeinsam mit den angrenzenden Kommunen vorantreibt. Damit verfügen nun alle geplanten Radschnellverbindungen auf Frankfurter Gemarkung über einen politischen Beschluss als Grundlage für ihre weitere Umsetzung.
Der Radschnellweg FRM1 Frankfurt/Darmstadt ist bereits in der Umsetzung. Im vergangenen Jahr wurde die Vorplanung für den Ziegelhüttenweg und die Oppenheimer Landstraße im Abschnitt „Stadtraum“ durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt. Ein Zeitraum für die Realisierung der Maßnahme ist derzeit noch nicht konkretisierbar, mit den Beschlüssen ist aber der weitere Fortschritt gewährleistet. Die Vorplanung des Teilabschnitts Holbeinstraße wird in 2026 ebenfalls zum Beschluss vorgelegt. Im Abschnitt „Stadtwald“ wird derzeit die Entwurfsplanung erstellt. Im April 2025 wurde die Vorplanungsvorlage des Abschnitts „Stadtraum“ beschlossen, sodass nun weiterführende Planungen stattfinden können.
Der Radschnellweg FRM5 Frankfurt/Vordertaunus teilt sich in zwei Abschnitte. Ein Ast über Rödelheim befindet sich derzeit in der Vorplanung, ein zweiter Ast über die Achse Ludwig-Landmann-Straße/Steinbach befindet sich in der Ausschreibung. Der Abschluss der Vorplanung und die Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung ist für 2027 vorgesehen.
Ebenfalls kürzlich gefasst wurde ein Grundsatzbeschluss des Magistrats zur Weiterverfolgung des Radschnellweges FRM6 in die Wetterau nun entlang der B521 zwischen Bad Vilbel und Friedberger Warte. Die ursprüngliche Trasse der Machbarkeitsstudie war zunächst über Berkersheim vorgesehen. In Abstimmung mit Bad Vilbel und Hessen Mobil entschied sich der Magistrat für die neue Variante entlang der B521.
Der nordmainische Radschnellweg FRM7 von Frankfurt nach Hanau liegt ebenfalls ein Grundsatzbeschluss vor. Der Magistrat hat jüngst die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur planfreien Querung „Am Roten Graben“ beschlossen. Die Fertigstellung der Machbarkeitsstudie ist für 2027 vorgesehen – im Anschluss kann der Trassenverlauf im Stadtgebiet festgelegt werden.
Für den Radschnellweg FRM8, die südmainische Verbindung nach Hanau, liegen bereits seit 2025 ein Grundsatzbeschluss sowie eine Planungsmittelfreigabe vor. Die Ausschreibung für die Vorplanung befindet sich aktuell in der Erstellung.