Hanau führt Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Hanau

Start zum 1. Oktober / Stufenweise Umstellung aller Leistungsberechtigten bis September 2027

Hanau. Der Magistrat der Stadt Hanau hat der Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zugestimmt. Ab 1. Oktober 2026 wird das vom Land Hessen bereitgestellte System zunächst für neu zugewiesene Leistungsberechtigte und Wiederkehrer eingesetzt. Bis spätestens 30. September 2027 sollen alle Leistungsberechtigten umgestellt sein. "Die Bezahlkarte ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Digitalisierung, weniger Bargeldverkehr und effizienteren Verwaltungsabläufen. Gleichzeitig bleibt klar: Die gesetzlichen Leistungsansprüche werden durch die Einführung nicht verändert", sagt Bürgermeister und Sozialdezernent Dr. Maximilian Bieri. Mit der Bezahlkarte verändert sich ausschließlich die Form, in der die Leistungen ausgezahlt werden. Die monatlichen Grundleistungen werden künftig auf die Karte geladen und können bei den vorgesehenen Akzeptanzstellen bargeldlos eingesetzt werden, 50 Euro davon können in bar abgehoben werden. Damit folgt Hanau der derzeit vorgesehenen landesweiten Ausgestaltung. Für die Stadt ist die Einführung auch ein weiterer Schritt bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsabläufe. Barauszahlungen und damit verbundene Kassen- und Abwicklungsvorgänge werden deutlich reduziert. Das entlastet die Mitarbeitenden und trägt zugleich zu einer höheren Sicherheit bei der Leistungsgewährung bei. "Wir wollen Verwaltung dort einfacher und effizienter machen, wo es möglich ist. Gerade bei einer großen Zahl von Leistungsfällen sind standardisierte und digitale Verfahren ein wichtiger Baustein. Die Bezahlkarte reduziert den Bargeldverkehr, schafft einheitliche Abläufe und hilft uns als Stadt dabei, die Leistungsgewährung sicher und nachvollziehbar zu organisieren", so Dr. Bieri. Die Einführung erfolgt bewusst in zwei Stufen. Zum Start am 1. Oktober erhalten alle neu nach Hanau zugewiesenen Leistungsberechtigten sowie Personen, die nach einer Unterbrechung erneut Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, eine Bezahlkarte. Auch Personen, die erstmals Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden unmittelbar in das neue Verfahren aufgenommen. Anschließend folgt die schrittweise Umstellung der bereits im Leistungsbezug befindlichen Personen. Die Verwaltung wird die Bestandsfälle nach organisatorischen Gesichtspunkten, etwa nach Unterkünften oder Fallgruppen, innerhalb eines Jahres auf die Bezahlkarte umstellen. Dass die Einführung in Hanau erst jetzt erfolgt, hat einen besonderen Hintergrund: Mit der Kreisfreiheit zum 1. Januar 2026 hat die Stadt die eigenständige Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommen. Um das Bezahlkartensystem einzuführen, mussten dafür die notwendigen organisatorischen und technischen Strukturen geschaffen werden. Diese Voraussetzungen sind inzwischen gegeben. Die laufenden Kosten für das Bezahlkartensystem werden vom Land Hessen getragen. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung der Karten, Transaktionskosten, weitere Gebühren sowie die technische Anbindung an die kommunalen Fachverfahren. Für Hanau verbleiben vor allem die eigenen Personal- und Organisationsaufwände bei der Einführung.