Haushalte mit geringem Einkommen sollen entlastet werden
Magistrat legt sich bei Nassauischer Heimstätte auf Prüfung eines
Mietenstopps von einem Prozent pro Jahr fest
ffm. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich dafür ein, die Mietentwicklung bei der Nassauischen Heimstätte sozial ausgewogen zu gestalten. Die Nassauische Heimstätte hat in Frankfurt rund 17.000 Wohnungen. Anfang des Jahres hat das Unternehmen eine landesweite Mietenstrategie verabschiedet, die Mietsteigerungen auf zehn Prozent innerhalb der nächsten drei Jahre beziehungsweise auf maximal 69 Euro pro Monat begrenzt. Für Frankfurt soll eine ergänzende Regelung eingeführt werden. Demnach sollen Mieterhöhungen bei Frankfurter Haushalten mit geringem Einkommen auf maximal ein Prozent pro Jahr begrenzt werden. Die steuer- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen dafür werden nun geklärt.
Mit seinem Beschluss am Freitag, 28. November, beauftragt der Magistrat den Planungsdezernenten Marcus Gwechenberger, sich bei der Nassauischen Heimstätte für diese Frankfurter Mietenregelung einzusetzen. Die Umsetzung der Frankfurter Regelung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Nassauischen Heimstätte.
„Die Nassauische Heimstätte ist für uns ein wichtiger Partner für bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt. Gemeinsam arbeiten wir daran, eine sozialverträgliche Mietentwicklung und nachhaltige Wohnraumversorgung zu gewährleisten. Denn hohe Wohnkosten belasten besonders einkommensschwache Frankfurter Haushalte stark“, erläutert der für Planen und Wohnen zuständige Dezernent Gwechenberger, der zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Nassauischen Heimstätte ist. „Wir wollen mit der Frankfurter Mietenbegrenzung Haushalte mit geringem Einkommen gezielt entlasten, damit die Mietentwicklung sozial verträglich bleibt. Ich danke dem Magistrat ausdrücklich für den klaren politischen Auftrag.“
Gwechenberger verweist darauf, dass die städtische ABG Frankfurt Holding seit Jahren erfolgreich mit festen jährlichen Mietobergrenzen arbeitet. Für die Frankfurter Bestände der Nassauischen Heimstätte soll ein vergleichbarer Ansatz entwickelt werden. „Das Modell hat sich bewährt und bietet wichtige Orientierung. Der jetzt erarbeitete Kompromiss ermöglicht es, zentrale Elemente auch bei der Nassauischen Heimstätte zu übernehmen. Damit wird eine verlässliche Basis geschaffen, um bezahlbares Wohnen in Frankfurt zu sichern.“
Fotos Schönhofviertel Frankfurt der Nassauischen Heimstätte, begrünter Innenhof mit Spielfläche für Kinder, Copyright: Stadt Frankfurt am Main
Schönhofviertel Frankfurt der Nassauischen Heimstätte, Wohnungen mit Balkonen und Blick in den begrünten Innenhof, Copyright: Stadt Frankfurt am Main
Kontakt für die Medien Sebastian Tokarz, Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Planen und Wohnen Telefon 069/212-71055 , E-Mail
presse.dezernat03@stadt-frankfurt.de
ffm. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich dafür ein, die Mietentwicklung bei der Nassauischen Heimstätte sozial ausgewogen zu gestalten. Die Nassauische Heimstätte hat in Frankfurt rund 17.000 Wohnungen. Anfang des Jahres hat das Unternehmen eine landesweite Mietenstrategie verabschiedet, die Mietsteigerungen auf zehn Prozent innerhalb der nächsten drei Jahre beziehungsweise auf maximal 69 Euro pro Monat begrenzt. Für Frankfurt soll eine ergänzende Regelung eingeführt werden. Demnach sollen Mieterhöhungen bei Frankfurter Haushalten mit geringem Einkommen auf maximal ein Prozent pro Jahr begrenzt werden. Die steuer- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen dafür werden nun geklärt.
Mit seinem Beschluss am Freitag, 28. November, beauftragt der Magistrat den Planungsdezernenten Marcus Gwechenberger, sich bei der Nassauischen Heimstätte für diese Frankfurter Mietenregelung einzusetzen. Die Umsetzung der Frankfurter Regelung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Nassauischen Heimstätte.
„Die Nassauische Heimstätte ist für uns ein wichtiger Partner für bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt. Gemeinsam arbeiten wir daran, eine sozialverträgliche Mietentwicklung und nachhaltige Wohnraumversorgung zu gewährleisten. Denn hohe Wohnkosten belasten besonders einkommensschwache Frankfurter Haushalte stark“, erläutert der für Planen und Wohnen zuständige Dezernent Gwechenberger, der zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Nassauischen Heimstätte ist. „Wir wollen mit der Frankfurter Mietenbegrenzung Haushalte mit geringem Einkommen gezielt entlasten, damit die Mietentwicklung sozial verträglich bleibt. Ich danke dem Magistrat ausdrücklich für den klaren politischen Auftrag.“
Gwechenberger verweist darauf, dass die städtische ABG Frankfurt Holding seit Jahren erfolgreich mit festen jährlichen Mietobergrenzen arbeitet. Für die Frankfurter Bestände der Nassauischen Heimstätte soll ein vergleichbarer Ansatz entwickelt werden. „Das Modell hat sich bewährt und bietet wichtige Orientierung. Der jetzt erarbeitete Kompromiss ermöglicht es, zentrale Elemente auch bei der Nassauischen Heimstätte zu übernehmen. Damit wird eine verlässliche Basis geschaffen, um bezahlbares Wohnen in Frankfurt zu sichern.“
Fotos Schönhofviertel Frankfurt der Nassauischen Heimstätte, begrünter Innenhof mit Spielfläche für Kinder, Copyright: Stadt Frankfurt am Main
Schönhofviertel Frankfurt der Nassauischen Heimstätte, Wohnungen mit Balkonen und Blick in den begrünten Innenhof, Copyright: Stadt Frankfurt am Main
Kontakt für die Medien Sebastian Tokarz, Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Planen und Wohnen Telefon 069/212-7105