Hecken an Wirtschaftswegen müssen zurückgeschnitten werden
Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an städtische Wirtschafts- und Feldwege angrenzen, werden gebeten, ihre Hecken, Sträucher und sonstigen Bewuchs jetzt zu kontrollieren und den erforderlichen Rückschnitt vorzunehmen. Der Rückschnitt sollte jetzt erfolgen und nicht erst dann, wenn die Hecke bereits in den Weg hineinragt. Ziel ist es, die Wirtschaftswege dauerhaft in ihrer erforderlichen Breite freizuhalten und Behinderungen insbesondere für die Landwirtschaft zu vermeiden.