Hügel- und Schützenstraße
Quelle: Hintergrundfoto Shutterstock - Chicco Dodi FC / Baustellenschild Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am Mittwoch (17.) der Herstellung der Verkehrs- und Grünfläche im Bereich Hügel- und Schützenstraße durch die Sparkasse Darmstadt und Dieburg zugestimmt.Die Sparkasse Darmstadt und Dieburg ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Darmstadt, Flur 4 Flurstück 863/4 in der Hügel- und Schützenstraße. Im Rahmen einer Umbaumaßnahme wird das ehemalige Sparkassengebäude in ein Wohngebäude umgewandelt. Im Zuge der Baumaßnahme soll die öffentliche Verkehrsfläche (Gehwege) vor dem neuen Gebäude bis an den Fahrbahnrand in Abstimmung mit dem Mobilitäts- und Tiefbauamt geordnet und angepasst werden.Zudem werden die vorhandenen Tröge mit Bepflanzung an der Einmündung Hügel-/ Schützenstraße zurückgebaut und durch eine neue öffentliche Grünfläche ersetzt, die die höher gelegenen Flächen um die Treppenöffnung der unter der Hügelstraße hindurchführenden Fußgängerunterführung umfasst. Diese öffentliche Grünfläche wird mit dem heimischen Feldahorn (Acer campestre) und einer Mischung verschiedener Stauden bepflanzt.„Wir freuen uns, mit dieser Maßnahme in Kooperation mit der Sparkasse Darmstadt und Dieburg den Wohnungsbau in der Innenstadt, die Nutzung von grauer Energie aus dem Altbestand und zugleich eine Qualitätsverbesserung für den öffentlichen Raum unterstützen zu können“, erklären Mobilitätsdezernent Paul Georg Wandrey und Planungsdezernent Michael Kolmer.Die Wissenschaftsstadt Darmstadt überträgt die Anpassung der bestehenden und künftigen öffentlichen Verkehrs- sowie der Grünfläche auf die Sparkasse Darmstadt und Dieburg in ihrer Eigenschaft als Bauherrin auf der Basis der von dem Geldinstitut erstellten und von der Stadt genehmigten Ausführungsplanung. Auf dem Magistratsbeschluss aufbauend wird ein Bau- und Finanzierungsvertrag zwischen der Bauherrin und der Stadt abgeschlossen.Die Baumaßnahme umfasst die Anpassung des Gehwegs in Teilbereichen der Hügel- und Schützenstraße sowie des Zugangs zur Unterführung der Hügelstraße. Hinzu kommt die Herstellung einer Grünfläche inklusive der Bepflanzung und deren Pflege. Für die genannten Anlagen entfällt nach deren kostenfreien Übernahme die Erhebung von Straßenbeiträgen.