Im Milieuschutz erworbene Liegenschaften: Vergabe der Wittelsbacherallee 89 erfolgreich abgeschlossen 

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

Baudezernentin Weber: „Wichtiger Hebel, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern“

ffm. In Gebieten mit einer Milieuschutzsatzung kann die Stadt ein Vorkaufsrecht ausüben, um sicherzustellen, dass die Ziele des Milieuschutzes eingehalten werden: Bezahlbarer Wohnraum soll erhalten und eine Verdrängung der ansässigen Bevölkerung verhindert werden. Die erworbenen Liegenschaften müssen reprivatisiert werden – das ist gesetzlich so festgelegt. In neun Fällen hat die Stadt Frankfurt in den vergangenen Jahren von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Nun werden diese Liegenschaften nach Konzept vergeben.

Im Sommer 2025 startete die Vergabe mit einem Pilot. Für ein leerstehendes Wohnhaus in der Wittelsbacherallee 89 wurde eine Konzeptvergabe im Erbbaurecht ausgeschrieben. Bewerben konnten sich natürliche und juristische Personen, wie etwa Genossenschaften und gemeinnützige oder selbstorganisierte, gemeinschaftliche Wohnprojekte. Interessensbekundungen von Immobilienmaklerinnen und -maklern wurden dagegen nicht berücksichtigt. Durchgesetzt hat sich im Verfahren die DachGeno RheinMain, eine Dachgenossenschaft für gemeinwohlorientierten Wohnungsbau im Rhein-Main-Gebiet.

„Mit dem Gebäude in der Wittelsbacherallee starten wir die Vergabe der Liegenschaften, die wir in Gebieten mit einer Milieuschutzsatzung erworben haben. Die Nutzung des Vorkaufsrechts und die anschließende Reprivatisierung dieser Liegenschaften sind ein wichtiger Hebel, um bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu sichern. Die Wittelsbacherallee ist dabei nur der Startschuss – auch die weiteren acht Liegenschaften werden zeitnah vergeben“, sagte Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, auf einer Pressekonferenz am Dienstag, 24. Februar. „Ich freue mich, dass wir mit der DachGeno einen so guten Partner für unser Pilotprojekt gefunden haben. Das eingereichte Konzept der DachGeno war schlüssig, finanziell durchdacht und zeugte von großer Professionalität und Begeisterung für das Projekt.“

Melanie Schreiber, Vorständin der DachGeno, sagte: „Wir freuen uns sehr, dass unser Konzept für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt in der Wittelsbacherallee so positiv aufgenommen wurde. Unser Ziel ist es, bezahlbaren, genossenschaftlichen Wohnraum zu schaffen an diesem Standort und an vielen weiteren in Frankfurt am Main. Mit der Entscheidung der Jury ist dafür ein erster Schritt getan, jetzt zeigen wir, was wir können.“

Die Konversions-Grundstücksentwicklungs GmbH (KEG) erhielt aufgrund ihrer Erfahrung mit Konzeptverfahren für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen den Auftrag, das Reprivatisierungsverfahren durchzuführen. Es handelte sich dabei um ein zweistufiges Verfahren – mit einem Interessenbekundungsverfahren und einem nachfolgenden Bewerbungsverfahren. 17 Interessensbekundungen gingen ein – aber nur zwei Bewerber reichten letztendlich auch Angebote ein. Es handelte sich dabei um zwei Genossenschaften.

Die Auswertung der Bewerbungen erfolgte federführend durch das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen sowie das Dezernat für Planen und Wohnen. Die Jury setzte sich darüber hinaus aus den beteiligten Fachämter, Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen, dem Ortsvorsteher und beratend Vertreterinnen und Vertretern der Stadtplanung, der Bauaufsicht, der Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung (BSMF) sowie Expertinnen und Experten zum Thema Bestandssanierungen zusammen.

Für die DachGeno RheinMain schließt sich nunmehr die sogenannte Anhandgabephase an, in der ein Vorvertrag geschlossen und Meilensteine definiert werden. Das sind insbesondere Planung von Maßnahmen zur Ertüchtigung der Liegenschaft, die Vorlage des Architekturentwurfs, die Vorstellung der Finanzierung bei einem Zwischenkolloquium und die Verhandlung des Erbbaurechtsvertrages. Zum Ende der Anhandgabephase – hier sind sechs bis zwölf Monate einzukalkulieren – erfolgt ein Entscheidungsvorschlag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zum Abschluss des verhandelten Erbbaurechtsvertrags. „Ich bin optimistisch, dass wir zum Jahresende, spätestens jedoch Anfang 2027 einen Erbbaurechtsvertrag unterzeichnen können und dann einer Revitalisierung der Liegenschaft nichts mehr im Wege steht“, sagte Weber.

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Von links: Beate Steinbach, Martina Strasser, Hans-Jörg Beck-Folten, Bernd Bärfacker von der DachGeno, Stadträtin Sylvia Weber, Arne Kilian, Geschäftsführer der KEG, Linh Nguyen von der KEG, Anika Waider vom ABI, Copyright: Stadt Frankfurt am Main, Foto: Holger Menzel