Im Rahmen der Versammlungsfreiheit: Behörde verlegt zulässige Versammlung aus Gründen der Gefahrenabwehr

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Die Versammlungsbehörde im Frankfurter Ordnungsamt hat aus Gründen der Gefahrenabwehr den Ort der regelmäßig im Umfeld der Imam-Ali-Moschee in Rödelheim stattfindenden Versammlungen verlegt. Die seit Juli 2024 unter dem Titel „Religionsfreiheit verteidigen: Hände weg von unserer Moschee“ angemeldeten Versammlungen finden künftig nicht mehr auf der Fahrbahn der Eschborner Landstraße in Höhe der Hausnummer 79 statt, sondern auf der gegenüberliegenden Grünfläche „Am Seedamm“, Eschborner Landstraße 91.

Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit der Versammlungen hat die Stadt bei ihrer Entscheidung insbesondere die Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte berücksichtigt. In einem abgestimmten Verfahren zwischen Ordnungsamt, Polizei, Straßenverkehrsamt, Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) und Rechtsamt wurde geprüft, wie Beeinträchtigungen – vor allem durch Straßensperrungen und Busumleitungen – reduziert werden können. Seit Juli 2024 fanden insgesamt 162 Versammlungen statt. Dies führte zu einer kumulierten Sperrzeit der Fahrbahn von rund 405 Stunden sowie zu Beeinträchtigungen von durchschnittlich etwa 450 Fahrgästen der betroffenen Buslinien pro Versammlung.

Die notwendige Abwägung zwischen der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit, einschließlich des Interesses an einer konkreten Standortwahl, und dem ebenfalls grundrechtlich geschützten Interesse der Allgemeinheit an Bewegungsfreiheit führte zu dem Ergebnis, den Versammlungsort ab Donnerstag, 29. Januar, zu verlegen. Ziel ist es, Verkehrsbehinderungen sowie potenzielle Unfallgefahren künftig zu vermeiden.

Annette Rinn, Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, sagt: „Die polizeiliche Begleitung und die fortlaufenden rechtlichen Bewertungen durch die Versammlungsbehörde geben bislang keinen Anlass für weitergehende Eingriffe oder ein Verbot der Versammlungen. Mit der nun verfügten Ortsverlegung haben wir einen rechtlich tragfähigen Ausgleich zwischen der Versammlungsfreiheit und den berechtigten Interessen der Anwohnerschaft sowie der Verkehrsteilnehmenden geschaffen.“

Die Versammlungen vor dem Gebäude des mittlerweile verbotenen Zentrums für Islamische Kultur werden seit Beginn engmaschig durch die Versammlungsbehörde und Landespolizei begleitet. Ablauf, Inhalte, Lautstärke und Sicherheitslage werden fortlaufend überprüft. Bislang konnten weder Verstöße gegen versammlungsrechtliche Auflagen noch strafrechtlich relevante Inhalte festgestellt werden. Auch stichprobenartige Kontrollen der akustischen Immissionen ergaben keine Überschreitungen, die rechtlich belastbare Einschränkungen der Lautsprechernutzung gerechtfertigt hätten.

Die Bewertung, ob es sich bei den Versammlungen um unzulässige Ersatzveranstaltungen eines verbotenen Vereins handelt, fällt nicht in die Zuständigkeit der Versammlungsbehörde. Diese Prüfung obliegt der Landespolizei, dem Staatsschutz und der Staatsanwaltschaft. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen den städtischen Behörden hierzu keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Zudem werden die Versammlungen von einer Privatperson angezeigt, was gegen eine unmittelbare Zuordnung zu einer verbotenen Vereinsstruktur spricht.

Nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel erlaubnisfrei. Eine behördliche Genehmigung, die widerrufen werden könnte, existiert daher nicht. Die Versammlungsbehörde ist vielmehr verfassungsrechtlich verpflichtet, die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und zwar auch dann, wenn Inhalte oder Themen von Teilen der Bevölkerung als politisch, religiös oder ideologisch problematisch empfunden werden. Eingriffe sind ausschließlich bei konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder bei Rechtsverstößen zulässig.

Das Zentrum für Islamische Kultur in Frankfurt wurde am 24. Juli 2024 im Rahmen einer bundesweiten Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat verboten. Zur Begründung wurden extremistische Bestrebungen und verfassungsfeindliche Ziele des Vereins angeführt.

Kontakt für die Medien Michael Jenisch, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ordnungsamt, 069/212-49999 , E-Mail presse.ordnungsamt@stadt-frankfurt.de