Im Sinne des Tierwohls: Ordnungsamt überprüft Taubenauffangstation

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Die Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes hat am Dienstag, 15. September, eine unangekündigte Kontrolle in einer genehmigten Taubenauffangstation durchgeführt. Anlass der Überprüfung waren anonyme, aber substantiierte Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Tierhaltung und der Dokumentationspflicht sowie ein möglicher Missbrauch von Medikamenten. Die behördliche Maßnahme diente dazu, den Sachverhalt transparent aufzuklären und die Einhaltung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sicherzustellen.

Während der Kontrolle verschafften sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtstierärztlichen Dienstes ein genaues Bild von den Haltungsbedingungen der Tiere, der Belegung der Volieren sowie den Bestandsregistern. Zudem wurden der Verbleib, die medizinische Versorgung sowie der Zeitpunkt der Auswilderung der Tauben überprüft. Auch der rechtlich korrekte Umgang mit apotheken- und verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln wurde kontrolliert. Die detaillierte Auswertung der Kontrolle dauert derzeit noch an, aber schon jetzt zeichnen sich Mängel bei den Haltungsbedingungen in einzelnen Bereichen und fehlende Behandlungspläne ab.

Behördliche Kontrollen stellen ein wesentliches Instrument dar, um den Schutz der Tiere dauerhaft zu gewährleisten. Genehmigungen nach Paragraph 11 TierSchG sind an klare gesetzliche Auflagen geknüpft, deren Einhaltung im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten liegt – sowohl der Behörden als auch der engagierten Tierschützerinnen und Tierschützer. Ziel der aktuellen Überprüfung ist es, vollständige Rechtssicherheit für die Auffangstation zu schaffen und das Wohl der Tiere lückenlos zu sichern.