Iran-Demonstration am 8. März auf dem Römerberg: Das Ordnungsamt erläutert die rechtlichen Gründe gegen ein Verbot

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. An einer Demonstration des Vereins Islamische Religionsgemeinde Hessen am Sonntag, 8. März, nahmen nach Angaben der Polizei rund 800 Menschen teil. Die Versammlung stand unter dem Motto „Für Frieden und Völkerrecht – Stoppt den völkerrechtswidrigen Krieg der USA & Israels gegen Iran!“ und fand auf dem Römerberg statt. Die Demonstration wurde bei der Versammlungsbehörde im Ordnungsamt rechtzeitig angezeigt und konnte beim Befolgen bestimmter Auflagen stattfinden.

Acht Tage nach Beginn des Irankrieges zeigten einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer Schilder mit Aufschriften wie „Besser Mullah als US-Besatzung“ oder „Kindermörder Israel“. Zudem wurden Portraits des getöteten obersten iranischen Führers Ajatollah Ali Chamenei gezeigt. Auch Sprechchöre richteten sich gegen Israel. Im Vorfeld wurden Stimmen laut, die ein Verbot der Versammlung forderten.

Das Ordnungsamt stellt jedoch klar: Die Voraussetzungen für ein Versammlungsverbot lagen nicht vor. Das Recht sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist durch Artikel 8 des Grundgesetztes sowie durch Artikel 14 der Hessischen Verfassung geschützt. Während auf Bundesebene Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetzt oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden können, enthält Artikel 14 der Hessischen Verfassung keinen Gesetzesvorbehalt. Damit ist der Grundrechtsschutz für Demonstrationen in Hessen besonders stark ausgeprägt.

„Wir haben in der jüngsten Vergangenheit mehrfach erlebt, dass durch uns verfügte Beschränkungen oder Verbote von Gerichten aufgehoben wurden. In einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt wurde uns sogar attestiert, nicht rechtsstaatlich, sondern allein nach politischen Motiven und damit willkürlich gehandelt zu haben“, erklärt Holger Habich, Leiter des Ordnungsamtes.

Annette Rinn, Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, führt fort: „Aus diesem Grund ist es geboten, keine Maßnahmen zu erlassen, die von vornherein erkennbar rechtswidrig und damit aussichtslos wären. Solche Entscheidungen können langfristig dem Ansehen Frankfurts schaden, das sich als Wiege der parlamentarischen Demokratie dem Rechtsstaatsprinzip in besonderer Weise verpflichtet fühlen sollte.“

Die Versammlungsbehörde hatte im Vorfeld in Abstimmung mit dem Anmelder organisatorische Maßnahmen erlassen. So wurde der ursprüngliche Beginn der Demonstration von 14.30 Uhr auf 15.30 Uhr verschoben, um ausreichend Abstand zu einer zuvor stattfindenden Versammlung anlässlich des Weltfrauentages zu gewährleisten. Darüber hinaus wurden übliche Auflagen erlassen. Ein Versammlungsverbot oder eine zwangsweise Verlegung kam nach rechtlicher Prüfung jedoch nicht in Betracht. Für ein Verbot müssen konkrete Gefahren nachgewiesen werden, die sich unmittelbar auf die jeweilige Veranstaltung beziehen. Allgemeine Befürchtungen oder politische Bewertungen reichen hierfür nicht aus. Auch lagen weder gegen den Anmelder noch gegen den veranstaltenden Verein negative Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden vor. Ein präventives Verbot ohne belastbare Hinweise ist rechtlich nicht möglich.

Übrigens: Auch die für Samstag, 14. März, angezeigte Versammlung unter dem Motto „Stoppt den Zionismus – Solidarität mit Palästina & Iran“ wird mangels Hinweisen auf konkrete Gefahren nicht verboten werden. Es werden jedoch die üblichen Auflagen in diesem Kontext erlassen. Geplant ist ein Demonstrationszug vom Börsenplatz zu Alfred-Brehm-Platz von 14 bis 16 Uhr mit 200 Menschen.

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