Karte des Monats April zeigt Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026
ffm. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, angegeben in Euro
pro Quadratmeter Grundstücksfläche und beziehen sich auf die
Grundstücksqualität, wie sie in der jeweiligen Bodenrichtwertzone
überwiegend anzutreffen ist. Besonderheiten einer einzelnen
Liegenschaft können bei der Richtwertermittlung keine Beachtung finden.
Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist die
Kaufpreissammlung.
Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und werden flächendeckend für das ganze Stadtgebiet ermittelt (§ 196 BauGB).
In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Irgendwelche Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung oder der Baugenehmigungsbehörde können weder aus der Zonierung der Bodenrichtwerte noch aus den Eintragungen in der Richtwertkarte hergeleitet werden.
Bei der Bodenrichtwertermittlung findet die Mehrwertsteuer keine Berücksichtigung. Die Bodenrichtwerte werden für eine Grundstücksqualität ohne eine eventuelle Belastung durch Altablagerungen ermittelt. Für den Fall, dass solche vorhanden sein sollten, sind die finanziellen Auswirkungen durch Einzelgutachten eines hierfür besonders befähigten Institutes oder Sachverständigen festzustellen. Besonderheiten, wie zum Beispiel Denkmalschutz, Rechte an Grundstücken oder U- und S-Bahn-Unterfahrungen, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Nach § 14 Abs. 4 ImmoWertV 2021 enthalten Bodenrichtwerte keinen Wertanteil für den Aufwuchs.
Da der Gutachterausschuss Frankfurt die Bodenrichtwerte nur alle zwei Jahre zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bestimmt, werden zu Beginn der ungeraden Jahre zusätzliche Marktanalysen durchgeführt. Diese Grundstückswertanalysen stellen keine Bodenrichtwertermittlung dar, da im Gegensatz zur Bodenrichtwertbestimmung hier keine individuellen und lokalen Marktveränderungen beachtet werden. Dennoch können diese Bodenwertentwicklungen für die Gutachtenerstellung herangezogen werden. Die Ergebnisse der Bodenrichtwertentwicklung werden im Marktbericht veröffentlicht.
Der Gutachterausschuss weist darauf hin, dass für weitergehende Informationen über den Frankfurter Immobilienmarkt die Immobilienmarktberichte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main sowie die Faktoren nach dem Bewertungsgesetz (Erbschaft- und Schenkungssteuer) gebührenfrei unter gutachterausschuss.frankfurt.de
im Unterpunkt Immobilienmarktberichte beziehungsweise
Erbschafts-/Schenkungssteuer zu finden sind. Der Immobilienmarktbericht
2026 wird voraussichtlich Anfang Mai zur Verfügung stehen.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind stets unter geoportal.frankfurt.de/bodenrichtwerte
abrufbar. Zudem ist die Karte des Monats unter
geoportal.frankfurt.de/kartedesmonats
zu finden.
Foto Die Karte des Monats April zeigt die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026, Copyright: Stadtvermessungsamt
Kontakt für die Medien Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Telefon 069/212-36781, E-Mail
gutachterausschuss.ffm@stadt-frankfurt.de
Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und werden flächendeckend für das ganze Stadtgebiet ermittelt (§ 196 BauGB).
In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Irgendwelche Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung oder der Baugenehmigungsbehörde können weder aus der Zonierung der Bodenrichtwerte noch aus den Eintragungen in der Richtwertkarte hergeleitet werden.
Bei der Bodenrichtwertermittlung findet die Mehrwertsteuer keine Berücksichtigung. Die Bodenrichtwerte werden für eine Grundstücksqualität ohne eine eventuelle Belastung durch Altablagerungen ermittelt. Für den Fall, dass solche vorhanden sein sollten, sind die finanziellen Auswirkungen durch Einzelgutachten eines hierfür besonders befähigten Institutes oder Sachverständigen festzustellen. Besonderheiten, wie zum Beispiel Denkmalschutz, Rechte an Grundstücken oder U- und S-Bahn-Unterfahrungen, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Nach § 14 Abs. 4 ImmoWertV 2021 enthalten Bodenrichtwerte keinen Wertanteil für den Aufwuchs.
Da der Gutachterausschuss Frankfurt die Bodenrichtwerte nur alle zwei Jahre zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bestimmt, werden zu Beginn der ungeraden Jahre zusätzliche Marktanalysen durchgeführt. Diese Grundstückswertanalysen stellen keine Bodenrichtwertermittlung dar, da im Gegensatz zur Bodenrichtwertbestimmung hier keine individuellen und lokalen Marktveränderungen beachtet werden. Dennoch können diese Bodenwertentwicklungen für die Gutachtenerstellung herangezogen werden. Die Ergebnisse der Bodenrichtwertentwicklung werden im Marktbericht veröffentlicht.
Der Gutachterausschuss weist darauf hin, dass für weitergehende Informationen über den Frankfurter Immobilienmarkt die Immobilienmarktberichte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main sowie die Faktoren nach dem Bewertungsgesetz (Erbschaft- und Schenkungssteuer) gebührenfrei unter gutachterausschuss.frankfurt.de
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind stets unter geoportal.frankfurt.de/bodenrichtwerte
Foto Die Karte des Monats April zeigt die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026, Copyright: Stadtvermessungsamt
Kontakt für die Medien Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Telefon 069/212-36781