„Keine Steuergelder für Menschenrechtsverletzungen“

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

Magistrat beschließt Dienstanweisung zur fairen und nachhaltigen Beschaffung

ffm. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird künftig noch stärker fair und nachhaltig einkaufen als bisher. Dafür hat das Gremium jetzt eine Dienstanweisung für die Stadtverwaltung beschlossen, die die nachhaltige Beschaffungspraxis aller mit Vergaben und Beschaffungen befassten Organisationseinheiten der Stadt Frankfurt am Main und ihrer Eigenbetriebe regelt.

„Wir als Stadt Frankfurt geben sehr viel Geld für die Beschaffung aus. Durch eine höhere Nachfrage nach fair gehandelten und produzierten Produkten und Dienstleistungen können wir dafür sorgen, dass diese überhaupt erst hergestellt und angeboten werden. Mit dieser Dienstanweisung setzen wir unseren Hebel für eine gerechtere Welt ein“, fasst Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff zusammen. Die Dienstanweisung zur fairen und nachhaltigen Beschaffung bezieht sich dabei auf alle öffentlichen Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen sowie auf Bauleistungen und Konzessionen. Damit ergeben sich für bestimmte, im Sinne einer fairen Beschaffung sensible Produktbereiche wie beispielsweise Agrarprodukte, Textilien, Natursteine, Holzprodukte oder IT-Produkte spezifische Vorgaben.

„Mir ist es wichtig, dass wir als Stadt noch konsequenter nachhaltig und wirkungsorientiert handeln“, sagt Bergerhoff. „Nachhaltig heißt ökologisch verantwortlich, sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig. Und wirkungsorientiert bedeutet: Das Geld, das wir ausgeben, soll auch die gewünschte Wirkung erzielen. Dabei geht es um menschenwürdige Arbeitsbedingungen, um nachhaltige Landwirtschaft, Frauenförderung und Geschlechtergerechtigkeit, um existenzsichernde Löhne, transparente Lieferketten und um einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Wenn wir fair beschaffen, dann sichern wir Menschenrechte und Existenzen weltweit – und geben keine Steuergelder für Menschenrechtsverletzungen aus.“

Mit „nachhaltiger Beschaffung“ im Sinne der Dienstanweisung ist die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen und Konzessionen gemeint. Diese sind grundsätzlich anzuwenden. Davon kann abgesehen werden, wenn keine oder keine geeigneten nachhaltigen Leistungsbestandteile verfügbar sind. Das bedeutet, dass in diesen Fällen eine Marktrecherche der verantwortlichen Stelle ergeben hat, dass die geforderten sozialen und ökologischen Standards an den Auftragsgegenstand aufgrund von mangelnder Marktverfügbarkeit nicht gewährleistet werden können.

In Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen wird die Stadt künftig darauf hinweisen, dass sie besonderen Wert auf eine nachhaltige Beschaffung legt. Dadurch sollen Bietende animiert werden, nachhaltige Leistungen und Leistungsbestandteile anzubieten.

Kontakt für die Medien Mark Gellert, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Finanzen, Beteiligungen und Personal, Telefon 069/212-46172 , E-Mail Mark.Gellert@stadt-frankfurt.de