Kommunalwahlen in Frankfurt am Main: Rote Wahlbriefe sollten schnellstmöglich zurückgeschickt werden
ffm. Seit Öffnung des Frankfurter Briefwahllokals in der Stiftstraße
29 am 2. Februar wurden insgesamt 128.461 Briefwahlunterlagen (Stand: 3.
März) ausgestellt, die sich auf die verschiedenen Wahlen für die der
Stadtverordnetenversammlung, die 16 Ortsbeiräte und für die Wahl der
Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) verteilen.
Bei den Kommunalwahlen 2021 wurden zum gleichen Zeitpunkt 146.519
Anträge auf Briefwahl bearbeitet, was einem Minus von rund zwölf
Prozent entspricht. „Zu beachten ist, dass das damalige
Briefwahlgeschehen durch die Pandemie geprägt war. Seinerzeit hatten
insgesamt knapp 57 Prozent aller Wählenden von der Briefwahl Gebrauch
gemacht. Gleichwohl ist festzustellen, dass sich das große Interesse an
der Briefwahl im Verlauf der letzten Jahre verstetigt hat und weiterhin
ein deutlicher Zuspruch in der Wahlbevölkerung wahrnehmbar ist“, sagt
Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Bürger:innen, Digitales und
Internationales, die auch für Wahlen zuständig ist.
Mit Blick auf die verbleibende Zeit bis zum Wahltag am Sonntag, 15. März, wird allen Wählerinnen und Wählern, die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, empfohlen, möglichst schnell den entsprechenden Antrag zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand und den Rücklauf der Briefwahlunterlagen bleibt. Je Postweg sollte mit bis zu drei Tagen Postlaufzeit gerechnet werden. Ebenso ist es wichtig, dass alle, die ihre Unterlagen bereits erhalten haben, diese nun schnellstmöglich an das Wahlamt zurücksenden. Die Deutsche Post hat zugesichert, dass rote Wahlbriefe, die noch bis Freitag, 13. März, vor dem regulären Leerungszeitpunkt in einen der gelben Postbriefkästen im Frankfurter Stadtgebiet eingeworfen werden, noch rechtzeitig die Wahlbehörde erreichen.
Selbstverständlich können alle Wahlberechtigten nach wie vor im Briefwahllokal, Stiftstraße 29, während der Öffnungszeiten ihren Antrag auf Briefwahl stellen und dann auch gleich vor Ort von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Diese Möglichkeit besteht bis Freitag, 13. März, um 13 Uhr.
Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief am Wahlwochenende kurzfristig abgeben möchten, haben zudem die Möglichkeit, nachfolgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bis zum Wahlsonntag, 15. März, 18 Uhr, zu nutzen:
Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3 Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29 Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14
Die Abgabe des roten Wahlbriefes am Wahlsonntag bei der zentralen Briefwahlergebnisermittlung in der Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, Messehalle 1, Ebene 1, ist ebenfalls möglich. Generell nicht zulässig hingegen ist die Abgabe des roten Wahlbriefes in einem der 378 Frankfurter Wahllokale.
„Wahlbriefe, die dem Wahlamt nicht bis zum Wahltag, den 15. März 2026 um 18 Uhr vorliegen, können bei den Wahlen nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler“, sagt Claudia Schlick, Amtsleiterin des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen.
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen sind unter frankfurt.de/wahlen
unter der Rubrik „Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahl“
abrufbar.
Kontakt für die Medien Stefan Köster, Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen, Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Telefon 069/212-33673,
E-Mail
wahlamt.info@stadt-frankfurt.de
Mit Blick auf die verbleibende Zeit bis zum Wahltag am Sonntag, 15. März, wird allen Wählerinnen und Wählern, die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, empfohlen, möglichst schnell den entsprechenden Antrag zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand und den Rücklauf der Briefwahlunterlagen bleibt. Je Postweg sollte mit bis zu drei Tagen Postlaufzeit gerechnet werden. Ebenso ist es wichtig, dass alle, die ihre Unterlagen bereits erhalten haben, diese nun schnellstmöglich an das Wahlamt zurücksenden. Die Deutsche Post hat zugesichert, dass rote Wahlbriefe, die noch bis Freitag, 13. März, vor dem regulären Leerungszeitpunkt in einen der gelben Postbriefkästen im Frankfurter Stadtgebiet eingeworfen werden, noch rechtzeitig die Wahlbehörde erreichen.
Selbstverständlich können alle Wahlberechtigten nach wie vor im Briefwahllokal, Stiftstraße 29, während der Öffnungszeiten ihren Antrag auf Briefwahl stellen und dann auch gleich vor Ort von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Diese Möglichkeit besteht bis Freitag, 13. März, um 13 Uhr.
Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief am Wahlwochenende kurzfristig abgeben möchten, haben zudem die Möglichkeit, nachfolgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bis zum Wahlsonntag, 15. März, 18 Uhr, zu nutzen:
Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3 Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29 Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14
Die Abgabe des roten Wahlbriefes am Wahlsonntag bei der zentralen Briefwahlergebnisermittlung in der Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, Messehalle 1, Ebene 1, ist ebenfalls möglich. Generell nicht zulässig hingegen ist die Abgabe des roten Wahlbriefes in einem der 378 Frankfurter Wahllokale.
„Wahlbriefe, die dem Wahlamt nicht bis zum Wahltag, den 15. März 2026 um 18 Uhr vorliegen, können bei den Wahlen nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler“, sagt Claudia Schlick, Amtsleiterin des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen.
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen sind unter frankfurt.de/wahlen
Kontakt für die Medien Stefan Köster, Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen, Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Telefon 069/212-33673