Landtagswahl am 22. März: Wahlbenachrichtigungen gehen in diesen Tagen an die Haushalte

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Mainz

Auf der Benachrichtigung finden sich wichtige Erläuterungen, etwa in welchem Wahllokal der/die Wahlberechtigte die Stimme abgeben kann. Zugleich können mit der Benachrichtigung auch alternativ die Briefwahlwahlunterlagen beantragt werden. Rund 149.600 Wahlbenachrichtigungen werden in Mainz insgesamt versandt. Ergänzend kommen rund 15.000 Wahlbenachrichtigungen in der zum Mainzer Wahlkreis 29 gehörigen Verbandsgemeinde Bodenheim hinzu. Gewählt wird in den drei Wahlkreisen 27, 28 und 29.

Zum Mainzer Wahlkreis 27 („Mainz I“) zählen die Ortsteile Altstadt, Neustadt, Oberstadt, Hartenberg/Münchfeld Zum Mainzer Wahlkreis 28 („Mainz II“) zählen die Ortsteile Bretzenheim, Gonsenheim, Hechtsheim, Mombach sowie Weisenau

Zum Mainzer Wahlkreis 29 („Mainz III“) zählen die Ortsteile Drais, Ebersheim, Finthen, Laubenheim, Lerchenberg, Marienborn sowie die folgenden Gemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim: Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim.

Sollte ein Mainzer / eine Mainzerin, der/die glaubt, wahlberechtigt zu sein, bis zum Sonntag, 01.03.2026 keine Benachrichtigung erhalten haben, wird diese Person gebeten, sich dem Briefwahlbüro der Stadt Mainz unter 12 15 00 in Verbindung zu setzen und den jeweiligen Stimmbezirk, das Wahllokal und die Wählerverzeichnis-Nummer zur Wahl zu erfragen.

Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter der Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.

Ein amtliches Ausweisdokument sollten alle Wahlberechtigen am Wahlsonntag im Wahllokal bereithalten, um sich bei der Stimmabgabe ausweisen zu können.