Magistrat beschließt Neuregelung der Erbbaurechte
Reduzierung auf bis zu ein Prozent bei sozialer und
gemeinwohlorientierter Nutzung möglich
ffm. Die Stadt Frankfurt plant die Erbaurechte neu zu regeln und damit Wohnen in Frankfurt bezahlbar zu halten. Der Magistrat hat den Neuregelungen bereits zugestimmt.
„Ich freue mich sehr, dass wir bei der Senkung der städtischen Erbbauzinsen nun endlich einen wichtigen Schritt weiter sind“, sagt Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen angesichts der Zustimmung im Magistrat. Wichtig sei ihr bei der Neuregelung gewesen, dass nun anhand verschiedener Kriterien die Erbbauzinsen bei Neuabschluss oder Verlängerung von Erbbaurechtsverträgen auf bis zu 1 Prozent reduziert werden können. „Wir wollen sicherstellen, dass diejenigen, die eine soziale, kulturelle und gemeinwohlorientierte Nutzung anstreben, einen Vorteil haben und sich die Erbpacht auch in Zukunft leisten können. Dies wird bei vielen gemeinnützigen Erbpachtnehmenden zu spürbaren Erleichterungen führen. Das ist ein wichtiger Baustein, um Wohnen in Frankfurt bezahlbarer zu machen.“
Kritieren für die Reduzierung sind beispielsweise:
die gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung, wie zum Beispiel, dass die Mieten 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mietwohnungen mit Bestandsmieterinnen und -mietern, wenn in einem Nachvertrag die Mieten auf die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt werden. (Reduzierung auf 30 Prozent der erzielten Mieteinnahmen) bei neuen Erbbaurechtsverträgen für selbstgenutztes Wohneigentum mit einer Reduzierung auf 2 Prozent. bei nachweislich sozialen, kulturellen und nicht gewinnorienterten Nutzungen (Reduzierung auf 2 Prozent des Bodenwertes für Gemeinbedarf).
„Durch diese Differenzierung und Betrachtung der Einzelfälle können wir gezielt förderungswürdige Nutzungen unterstützen“, sagt Weber.
„Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte – Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen“ lautet der vollständige Name der am 5. Dezember im Magistrat beschlossenen Vorlage zur Neuregelung der Erbbaurechte der Stadt Frankfurt. In einem umfassenden Regelwerk legt der Magistrat das Ergebnis jahrelanger Prüfungen und Abstimmungen sowie der Auswertung der Erfahrungen aus anderen Kommunen und Stiftungen vor. Auch Ergebnisse des Austauschs mit den sogenannten Traditionsgenossenschaften sind miteingeflossen.
„Einiges wird beibehalten“, sagt Weber. „An vielen Stellen haben wir aber im Interesse eines gemeinwohlorientierten Umgangs mit Wohnraum und der Sozialverträglichkeit der Nutzung nachjustiert. Ziel war es, die Regelungen gerechter zu gestalten, aber nicht die Möglichkeiten aus der Hand zu geben, bei Bedarf nachzusteuern, wenn die Kriterien nicht eingehalten werden.“
„Die vorgesehene Reduzierung des Erbbauzinssatzes für gemeinwohlorientierte Akteure auf bis zu ein Prozent ist ein wichtiger Schritt, um die Realisierung von bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen“, sagt Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, zur sozial ausgerichteten Neuregelung.
Die Neuregelungen bedarf noch der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Kontakt für die Medien
Christina Čurin, Pressesprecherin, Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Telefon 069/212-43334, Email
christina.curin@stadt-frankfurt.de
ffm. Die Stadt Frankfurt plant die Erbaurechte neu zu regeln und damit Wohnen in Frankfurt bezahlbar zu halten. Der Magistrat hat den Neuregelungen bereits zugestimmt.
„Ich freue mich sehr, dass wir bei der Senkung der städtischen Erbbauzinsen nun endlich einen wichtigen Schritt weiter sind“, sagt Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen angesichts der Zustimmung im Magistrat. Wichtig sei ihr bei der Neuregelung gewesen, dass nun anhand verschiedener Kriterien die Erbbauzinsen bei Neuabschluss oder Verlängerung von Erbbaurechtsverträgen auf bis zu 1 Prozent reduziert werden können. „Wir wollen sicherstellen, dass diejenigen, die eine soziale, kulturelle und gemeinwohlorientierte Nutzung anstreben, einen Vorteil haben und sich die Erbpacht auch in Zukunft leisten können. Dies wird bei vielen gemeinnützigen Erbpachtnehmenden zu spürbaren Erleichterungen führen. Das ist ein wichtiger Baustein, um Wohnen in Frankfurt bezahlbarer zu machen.“
Kritieren für die Reduzierung sind beispielsweise:
die gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung, wie zum Beispiel, dass die Mieten 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mietwohnungen mit Bestandsmieterinnen und -mietern, wenn in einem Nachvertrag die Mieten auf die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt werden. (Reduzierung auf 30 Prozent der erzielten Mieteinnahmen) bei neuen Erbbaurechtsverträgen für selbstgenutztes Wohneigentum mit einer Reduzierung auf 2 Prozent. bei nachweislich sozialen, kulturellen und nicht gewinnorienterten Nutzungen (Reduzierung auf 2 Prozent des Bodenwertes für Gemeinbedarf).
„Durch diese Differenzierung und Betrachtung der Einzelfälle können wir gezielt förderungswürdige Nutzungen unterstützen“, sagt Weber.
„Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte – Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen“ lautet der vollständige Name der am 5. Dezember im Magistrat beschlossenen Vorlage zur Neuregelung der Erbbaurechte der Stadt Frankfurt. In einem umfassenden Regelwerk legt der Magistrat das Ergebnis jahrelanger Prüfungen und Abstimmungen sowie der Auswertung der Erfahrungen aus anderen Kommunen und Stiftungen vor. Auch Ergebnisse des Austauschs mit den sogenannten Traditionsgenossenschaften sind miteingeflossen.
„Einiges wird beibehalten“, sagt Weber. „An vielen Stellen haben wir aber im Interesse eines gemeinwohlorientierten Umgangs mit Wohnraum und der Sozialverträglichkeit der Nutzung nachjustiert. Ziel war es, die Regelungen gerechter zu gestalten, aber nicht die Möglichkeiten aus der Hand zu geben, bei Bedarf nachzusteuern, wenn die Kriterien nicht eingehalten werden.“
„Die vorgesehene Reduzierung des Erbbauzinssatzes für gemeinwohlorientierte Akteure auf bis zu ein Prozent ist ein wichtiger Schritt, um die Realisierung von bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen“, sagt Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, zur sozial ausgerichteten Neuregelung.
Die Neuregelungen bedarf noch der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Kontakt für die Medien
Christina Čurin, Pressesprecherin, Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Telefon 069/212-43334