Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung: Verbesserte Finanzierung und längere Aufbewahrungsfrist stärken Unterstützung für Betroffene
Offenbach am Main, 17. Juni 2026 – Seit 2025 übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen die Kosten der vertraulichen Spurensicherung. Außerdem wurde die Aufbewahrungsfrist der gesicherten Beweise auf drei Jahre verlängert und Krankenhäuser können ihre Leistungen künftig über höhere Pauschalen abrechnen. Die Veränderungen verbessern die Zugänglichkeit und Versorgung von Betroffenen im Rahmen der „Medizinisches Soforthilfe nach Vergewaltigung“. Die „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ bietet betroffenen Frauen eine schnelle und vertrauliche Versorgung. Bereits seit 2015 ist dieses Angebot auch in Offenbach erfolgreich etabliert. Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke, der das Projekt bereits seit seiner Zeit als Sozialdezernent unterstützt, sieht darin einen Weg, den Betroffenen die Kontrolle zurückzugeben: „Jeder Mensch hat das Recht, selbst über seinen Körper zu entscheiden. Eine Vergewaltigung raubt dieses Recht. Die große Stärke dieses Projektes ist: es gibt die Chance, medizinisch geholfen zu bekommen und Beweise zu sichern, um später entscheiden zu können, ob man den Täter belangen will. Das halte ich für absolut wichtig, und dieses Zeichen setze ich ganz bewusst auch als Mann.“