Mehr Tempo beim Wohnungsbau
Frankfurt beschließt Leitlinien für den „Bauturbo“
ffm. Die Stadt Frankfurt am Main will den Wohnungsbau beschleunigen und nutzt dafür neue bundesrechtliche Möglichkeiten. Mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von Donnerstag, 5. März, hat Frankfurt kommunale Leitlinien für die Anwendung des sogenannten „Wohnungsbauturbos“ festgelegt. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren in geeigneten Fällen zu verkürzen und so schneller dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, ohne Abstriche bei städtebaulicher Qualität, sozialer Mischung sowie Klima- und Freiraumschutz.
Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, sieht im Bauturbo eine Möglichkeit, Planungen zu beschleunigen und zugleich die hohen städtischen Qualitätsstandards zu sichern: „Der Bauturbo hilft uns, Planungen schneller umzusetzen – aber nicht um jeden Preis. Frankfurt verbindet Tempo beim Wohnungsbau mit klaren städtebaulichen Leitplanken. Der Baulandbeschluss, die sozialen Quoten und unsere Qualitätsstandards gelten weiterhin. Gleichzeitig haben wir unsere Verfahren bereits deutlich beschleunigt, etwa durch die vollständige Digitalisierung der Bauantragsverfahren bei der Bauaufsicht. Der Bauturbo ergänzt diese Instrumente und sorgt dafür, dass Projekte schneller realisiert werden können.“
Der Wohnungsbauturbo soll insbesondere dort eingesetzt werden, wo Planungen bereits weit fortgeschritten sind oder bestehende Quartiere weiterentwickelt werden können. Beispiele sind:
Nachverdichtung Mittlerer Norden: zusätzliche Wohnungen im Bestand von Zeilenbausiedlungen aus den 1950er-Jahren Bebauungsplan Nr. 922: Nördlich Lurgiallee – frühere Genehmigung einzelner Bauabschnitte in einem laufenden Bebauungsplanverfahren Ehemaliges Panoramabad Bornheim: kurzfristige Schaffung von Baurecht für ein neues Wohnquartier mit 30 Prozent geförderten Wohnungen Bebauungsplan Nr. 934: Produktives Quartier Gutleut-West – beschleunigte Umsetzung einzelner Bauvorhaben in einem neuen gemischt genutzten Stadtquartier
Gleichzeitig bleibt Frankfurt bei seiner Strategie einer nachhaltigen Innenentwicklung. Der Wohnungsbauturbo kommt ausschließlich innerhalb des bestehenden Siedlungsbereichs zum Einsatz. Im Außenbereich sowie auf innerstädtischen Grünflächen wird er nicht angewendet. Auch in Gewerbegebieten ist Wohnungsbau über diese Regelung ausgeschlossen. Ebenso gilt der Bauturbo nicht für Einfamilienhäuser oder Mikroapartments, da diese Wohnformen keinen nennenswerten Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum leisten.
Frankfurt nutzt bereits seit mehreren Jahren verschiedene Instrumente, um Wohnungsbau zu beschleunigen. So wurden im Jahr 2025 rund 3180 Wohnungen genehmigt – das sind 40 Prozent mehr als im Jahr 2024. Auch rechtliche Erleichterungen wie verfahrensfreie Dachausbauten durch die Änderungen der Hessischen Bauordnung oder reduzierte Stellplatzanforderungen tragen dazu bei, Wohnungsbau zu erleichtern. Auch die papierlose Bearbeitung der Bauanträge bei der Bauaufsicht sorgt dafür, Verfahren effizienter und transparenter zu gestalten. Der Bauturbo ergänzt diese Instrumente und schafft zusätzliche Klarheit über die Verfahrenswege.
Zur schnellen Abstimmung möglicher Anwendungsfälle richtet die Stadt zudem eine wöchentlich tagende interne Abstimmungsrunde zwischen Stadtplanungsamt und Bauaufsicht ein – die sogenannte „Bauturbo-Konferenz“.
Mit den nun beschlossenen kommunalen Leitlinien sollen bestehende Planungen schneller umgesetzt und mehr Wohnungen realisiert werden – bei gleichbleibend hohen qualitativen, sozialen und ökologischen Anforderungen an die Stadtentwicklung.
Kontakt für die Medien Sebastian Tokarz, Pressesprecher, Dezernat für Planen und Wohnen, Telefon 069/212-71055, E-Mail
presse.dezernat03@stadt-frankfurt.de
ffm. Die Stadt Frankfurt am Main will den Wohnungsbau beschleunigen und nutzt dafür neue bundesrechtliche Möglichkeiten. Mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von Donnerstag, 5. März, hat Frankfurt kommunale Leitlinien für die Anwendung des sogenannten „Wohnungsbauturbos“ festgelegt. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren in geeigneten Fällen zu verkürzen und so schneller dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, ohne Abstriche bei städtebaulicher Qualität, sozialer Mischung sowie Klima- und Freiraumschutz.
Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, sieht im Bauturbo eine Möglichkeit, Planungen zu beschleunigen und zugleich die hohen städtischen Qualitätsstandards zu sichern: „Der Bauturbo hilft uns, Planungen schneller umzusetzen – aber nicht um jeden Preis. Frankfurt verbindet Tempo beim Wohnungsbau mit klaren städtebaulichen Leitplanken. Der Baulandbeschluss, die sozialen Quoten und unsere Qualitätsstandards gelten weiterhin. Gleichzeitig haben wir unsere Verfahren bereits deutlich beschleunigt, etwa durch die vollständige Digitalisierung der Bauantragsverfahren bei der Bauaufsicht. Der Bauturbo ergänzt diese Instrumente und sorgt dafür, dass Projekte schneller realisiert werden können.“
Der Wohnungsbauturbo soll insbesondere dort eingesetzt werden, wo Planungen bereits weit fortgeschritten sind oder bestehende Quartiere weiterentwickelt werden können. Beispiele sind:
Nachverdichtung Mittlerer Norden: zusätzliche Wohnungen im Bestand von Zeilenbausiedlungen aus den 1950er-Jahren Bebauungsplan Nr. 922: Nördlich Lurgiallee – frühere Genehmigung einzelner Bauabschnitte in einem laufenden Bebauungsplanverfahren Ehemaliges Panoramabad Bornheim: kurzfristige Schaffung von Baurecht für ein neues Wohnquartier mit 30 Prozent geförderten Wohnungen Bebauungsplan Nr. 934: Produktives Quartier Gutleut-West – beschleunigte Umsetzung einzelner Bauvorhaben in einem neuen gemischt genutzten Stadtquartier
Gleichzeitig bleibt Frankfurt bei seiner Strategie einer nachhaltigen Innenentwicklung. Der Wohnungsbauturbo kommt ausschließlich innerhalb des bestehenden Siedlungsbereichs zum Einsatz. Im Außenbereich sowie auf innerstädtischen Grünflächen wird er nicht angewendet. Auch in Gewerbegebieten ist Wohnungsbau über diese Regelung ausgeschlossen. Ebenso gilt der Bauturbo nicht für Einfamilienhäuser oder Mikroapartments, da diese Wohnformen keinen nennenswerten Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum leisten.
Frankfurt nutzt bereits seit mehreren Jahren verschiedene Instrumente, um Wohnungsbau zu beschleunigen. So wurden im Jahr 2025 rund 3180 Wohnungen genehmigt – das sind 40 Prozent mehr als im Jahr 2024. Auch rechtliche Erleichterungen wie verfahrensfreie Dachausbauten durch die Änderungen der Hessischen Bauordnung oder reduzierte Stellplatzanforderungen tragen dazu bei, Wohnungsbau zu erleichtern. Auch die papierlose Bearbeitung der Bauanträge bei der Bauaufsicht sorgt dafür, Verfahren effizienter und transparenter zu gestalten. Der Bauturbo ergänzt diese Instrumente und schafft zusätzliche Klarheit über die Verfahrenswege.
Zur schnellen Abstimmung möglicher Anwendungsfälle richtet die Stadt zudem eine wöchentlich tagende interne Abstimmungsrunde zwischen Stadtplanungsamt und Bauaufsicht ein – die sogenannte „Bauturbo-Konferenz“.
Mit den nun beschlossenen kommunalen Leitlinien sollen bestehende Planungen schneller umgesetzt und mehr Wohnungen realisiert werden – bei gleichbleibend hohen qualitativen, sozialen und ökologischen Anforderungen an die Stadtentwicklung.
Kontakt für die Medien Sebastian Tokarz, Pressesprecher, Dezernat für Planen und Wohnen, Telefon 069/212-71055