Modernisierungsbonus stößt auf hohe Nachfrage: Zahl der Förderanträge vervielfacht

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Der Frankfurter Modernisierungsbonus entwickelt sich seit der Neufassung der Förderrichtlinie im Juni 2025 zu einem zentralen Instrument für die sozialverträgliche energetische Modernisierung des Wohnungsbestands. Die Nachfrage nach dem Förderprogramm hat sich gegenüber den Vorjahren deutlich erhöht. Während seit Einführung des Programms im Jahr 2011 durchschnittlich 14 Projekte pro Jahr gefördert wurden, liegen im Jahr 2026 bereits zur Jahresmitte rund 90 Förderanträge vor – zum Teil bewilligt und zum Teil noch in Bearbeitung.

Allein im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 19. Mai dieses Jahres wurden 41 Projekte mit insgesamt rund 3,22 Millionen Euro bewilligt. Von den Förderzusagen profitieren 157 Wohneinheiten in Frankfurt. Damit wird bereits nach weniger als fünf Monaten ein Fördervolumen erreicht, das deutlich über den Vorjahreswerten liegt.

Breite Akzeptanz für das Programm

Besonders bemerkenswert ist die breite Akzeptanz des Programms. Rund 90 Prozent der Förderfälle 2026 entfallen auf private Eigentümerinnen und Eigentümer, was etwa 70 Prozent des Fördervolumens ausmacht. Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften stellen zwar lediglich rund zehn Prozent der Förderfälle, vereinen aufgrund ihrer größeren Wohnungsbestände jedoch rund 30 Prozent der bewilligten Fördermittel auf sich.

Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen ebenso wie umfassende Sanierungen zur Erreichung höherer Effizienzhausstandards. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie zusätzliche Förderbausteine, beispielsweise für die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe, unterstützt werden.

Der Modernisierungsbonus verbindet Klimaschutz mit wirksamem Mieterschutz. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Modernisierungskosten für drei Jahre nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Danach ist eine Umlage der Modernisierungskosten auf maximal sechs Prozent jährlich begrenzt. Zusätzlich darf die Miethöhe für einen Zeitraum von 30 Jahren die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß Mietspiegel nicht überschreiten. Als Kompensation erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer in der Kombination der Grundförderung mit verschiedenen Zusatzfördermöglichkeiten Zuschüsse von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Zudem sind Bundesmittel komplementär nutzbar. Dadurch werden im Ergebnis notwendige Investitionen in den Gebäudebestand ermöglicht, ohne dass die Wohnkosten übermäßig steigen.

Auch Milieuschutzgebiete profitieren

Von besonderer Bedeutung ist das Programm auch für die Frankfurter Milieuschutzgebiete. Die Förderbedingungen schaffen die Möglichkeit, energetische Modernisierungen deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes hinaus umzusetzen, ohne die soziale Zusammensetzung der Quartiere zu verändern. Seit der Richtlinienänderung wurden bereits zehn Projekte mit rund 60 Wohneinheiten in Milieuschutzgebieten bewilligt. Weitere neun Projekte mit mehr als 150 Wohneinheiten befinden sich derzeit in der Bearbeitung.

„Die hohe Nachfrage zeigt, dass wir mit der Neuausrichtung des Modernisierungsbonus den Bedarf vieler Eigentümer:innen treffen. Wir schaffen einen starken Anreiz für Investitionen in den Wohnungsbestand und sorgen gleichzeitig dafür, dass energetische Modernisierungen sozialverträglich bleiben. Besonders in den Milieuschutzgebieten eröffnet das Programm neue Möglichkeiten für ambitionierten Klimaschutz, ohne die Mieter:innen finanziell zu überfordern. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer klimaneutralen und bezahlbaren Stadt Frankfurt“, sagt Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen.

Die Stadt Frankfurt zieht daher eine ausgesprochen positive Zwischenbilanz. Die Entwicklung der vergangenen Monate zeigt, dass der Modernisierungsbonus sowohl private als auch institutionelle Eigentümerinnen und Eigentümer erfolgreich erreicht und einen wirksamen Beitrag zur klimafreundlichen und zugleich mietenverträglichen Erneuerung des Wohnungsbestands leistet.

Weitere Informationen Informationen zur Antragstellung stellt das Stadtplanungsamt unter Wohnungsbauförderung – Modernisierungsprogramm  bereit. 

Kontakt für Medien Öffentlichkeitsarbeit, Stadtplanungsamt Frankfurt am Main, Telefon 069/212-30858 , E-Mail oeffentlichkeitsarbeit.amt61@stadt-frankfurt.de