Neue Quorumsfunktion auf ffm.de stärkt Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung in Frankfurt

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens „Beteiligung zur Neugestaltung des Spielplatzes im Rebstockpark-West“ erweitert die zentrale Beteiligungsplattform der Stadt Frankfurt am Main ihre Funktionen um ein neues Instrument: die Quorumsfunktion. Sie ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, eine Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten bei neuen städtischen Vorhaben aktiv anzuregen.

„Die neue Quorumsfunktion ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer modernen, digitalen Bürger:innenbeteiligung. Wir schaffen damit die Möglichkeit die Stimmen der Frankfurter:innen früher und wirksamer in politische Prozesse einzubinden und den Austausch zwischen Stadt und Stadtgesellschaft aktiv zu fördern“, sagt Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Bürger:innen, Digitales und Internationales.

Ausweitung der Beteiligung für städtische Vorhaben auf ffm.de

Bei jedem neu veröffentlichten Vorhaben auf der Vorhabenliste wird ab sofort die Quorumsfunktion aktiviert. Innerhalb von 55 Tagen können Unterstützerinnen und Unterstützer durch Abgabe ihrer Stimme signalisieren, dass sie eine breitere oder andere Form der Beteiligung wünschen. Wird das Quorum von 400 Stimmen innerhalb von 55 Tagen erreicht, wird der Vorschlag zur Ausweitung der Beteiligung an den Magistrat weitergeleitet.

Der Magistrat entscheidet – nach Stellungnahme der zuständigen Organisationseinheit – ob eine zusätzliche oder andere Form der Beteiligung umgesetzt wird, oder warum dem nicht nachgekommen werden kann. Die Entscheidung wird anschließend in der Kurzbeschreibung des jeweiligen Vorhabens unter ffm.de  dokumentiert.

Für die Ausweitung einer Beteiligung können alle Personen abstimmen, die offiziell in Frankfurt am Main gemeldet sind. Dazu müssen sie Name, Adresse und Geburtsdatum angeben und einen kurzen Text einreichen, welche Form der Beteiligung aus ihrer Sicht gewünscht wird. 

Weitere Möglichkeiten zur Ausweitung der Beteiligung für städtische Vorhaben

Ortsbeiräte, die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) sowie der Jugendhilfeausschuss können unabhängig vom Erreichen eines Quorums eine Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stabstelle Bürger:innenbeteiligung beantragen. Diese Anträge werden ebenso mit Stellungnahme des zuständigen Fachamts an den Magistrat weitergeleitet.

Die Einführung der Quorumsfunktion ist eine der Maßnahmen, die mit der Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen wurden.