Neuordnung der Parkregelegung für E-Tretroller in der Innenstadt tritt ab 01. März 2026 in Kraft
Die wesentlichen Regelungen der genannten Richtlinie sind eine Limitierung auf höchstens 1.200 E-Tretroller, eine Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an maximal vier Betreiber sowie fest definierte Betriebs- und Abstellregelungen. Die Sondernutzungserlaubnisse werden für die Dauer von 24 Monaten gewährt.
Nach Abschluss des aktuellen Auswahlverfahrens werden ab 01.03.26 nun drei Betreiber von E-Tretroller-Vermietsystemen aktiv vertreten sein. In der Innenstadt (Ortsbezirke Altstadt und Neustadt) erfolgt in Zukunft das E-Tretroller-Verleihsystem stationsbasiert. Hierfür werden 25 Abstellflächen eingerichtet, d.h. in der Innenstadt darf nur noch eine limitierte Zahl von 300 E-Tretrollern auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Die Standorte der Abstellflächen sind als Anlage beigefügt. In bestimmten Bereichen - etwa in Teilen der Altstadt - ist das Abstellen komplett verboten (vgl. Anlage 2).
„Wir setzen die Richtlinie ab 1. März 2026 um. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt gemietete E-Tretroller in der Innenstadt nur noch in den dafür ausgewiesenen Flächen abgestellt werden dürfen. Das betrifft die Stadtteile Altstadt und Neustadt“, erklärt die zuständige Dezernentin Manuela Matz. Außerhalb dieser Zone gilt diese Regelung nicht. Sollten E-Tretroller in der Innenstadt außerhalb der Abstellflächen geparkt werden, dann hat der Anbieter diese ordnungsgemäß abzustellen, umzuverteilen oder zu entfernen.
„Wir mussten in den letzten Jahren gerade in der Innenstadt leider feststellen, dass viele E-Tretroller den Straßenraum blockieren, einfach irgendwo abgestellt oder umgeworfen werden. Wir hoffen, dass wir mit den neuen Regelungen diese Situation, die auch in anderen Städten zu beobachten ist, verbessern können“, erläutert Matz.
(Bitte die beigefügten Anlagen 1 + 2 beachten.)
Standorte nach Nummerung: Übersichtsliste der Abstellflächen für E-Scooter Stadtgebiet Mainz
Standorte / Übersicht: Straßenname 01 Richard-Wagner-Straße, 55118 Mainz 02 Wallaustraße, 55118 Mainz 03 Sömmeringstraße, 55118 Mainz 04 Peter-Cornelius-Platz, 55118 Mainz 05 Josefsstraße, 55118 Mainz 06 Josefsstraße - Hindenburgstraße, 55118 Mainz 07 Frauenlobplatz, 55118 Mainz 08 Albinistraße, 55116 Mainz 09 Boppstraße, 55118 Mainz 10 Kurfürstenstraße, 55118 Mainz 11 Schießgartenstraße, 55116 Mainz 12 Erthalstraße, 55118 Mainz 13 Schottstraße, 55116 Mainz 14 Mittlere Bleiche, 55116 Mainz 15 Bauerngasse, 55116 Mainz 16 Hauptbahnhof Westseite 17 Am Kronberger Hof, 55116 Mainz 18 Münsterstraße, 55116 Mainz 19 Große Langgasse, 55116 Mainz 20 Heugasse, 55116 Mainz 21 Große Weißgasse, 55116 Mainz 22 Weißliliengasse, 55116 Mainz 23 Holzstraße, 55116 Mainz 24 Neutorstraße, 55116 Mainz 25 Bahnhof Römisches Theater, 55116 Mainz
Hinweis: Die Standorte 2 und 25 (Wallaustraße / Bahnhof Römisches Theater) müssen baustellenbedingt zum Start des E-Scooter-Managements ab 01.03.2026 temporär verschoben werden. Die finale Umsetzung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Nach Abschluss des aktuellen Auswahlverfahrens werden ab 01.03.26 nun drei Betreiber von E-Tretroller-Vermietsystemen aktiv vertreten sein. In der Innenstadt (Ortsbezirke Altstadt und Neustadt) erfolgt in Zukunft das E-Tretroller-Verleihsystem stationsbasiert. Hierfür werden 25 Abstellflächen eingerichtet, d.h. in der Innenstadt darf nur noch eine limitierte Zahl von 300 E-Tretrollern auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Die Standorte der Abstellflächen sind als Anlage beigefügt. In bestimmten Bereichen - etwa in Teilen der Altstadt - ist das Abstellen komplett verboten (vgl. Anlage 2).
„Wir setzen die Richtlinie ab 1. März 2026 um. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt gemietete E-Tretroller in der Innenstadt nur noch in den dafür ausgewiesenen Flächen abgestellt werden dürfen. Das betrifft die Stadtteile Altstadt und Neustadt“, erklärt die zuständige Dezernentin Manuela Matz. Außerhalb dieser Zone gilt diese Regelung nicht. Sollten E-Tretroller in der Innenstadt außerhalb der Abstellflächen geparkt werden, dann hat der Anbieter diese ordnungsgemäß abzustellen, umzuverteilen oder zu entfernen.
„Wir mussten in den letzten Jahren gerade in der Innenstadt leider feststellen, dass viele E-Tretroller den Straßenraum blockieren, einfach irgendwo abgestellt oder umgeworfen werden. Wir hoffen, dass wir mit den neuen Regelungen diese Situation, die auch in anderen Städten zu beobachten ist, verbessern können“, erläutert Matz.
(Bitte die beigefügten Anlagen 1 + 2 beachten.)
Standorte nach Nummerung: Übersichtsliste der Abstellflächen für E-Scooter Stadtgebiet Mainz
Standorte / Übersicht: Straßenname 01 Richard-Wagner-Straße, 55118 Mainz 02 Wallaustraße, 55118 Mainz 03 Sömmeringstraße, 55118 Mainz 04 Peter-Cornelius-Platz, 55118 Mainz 05 Josefsstraße, 55118 Mainz 06 Josefsstraße - Hindenburgstraße, 55118 Mainz 07 Frauenlobplatz, 55118 Mainz 08 Albinistraße, 55116 Mainz 09 Boppstraße, 55118 Mainz 10 Kurfürstenstraße, 55118 Mainz 11 Schießgartenstraße, 55116 Mainz 12 Erthalstraße, 55118 Mainz 13 Schottstraße, 55116 Mainz 14 Mittlere Bleiche, 55116 Mainz 15 Bauerngasse, 55116 Mainz 16 Hauptbahnhof Westseite 17 Am Kronberger Hof, 55116 Mainz 18 Münsterstraße, 55116 Mainz 19 Große Langgasse, 55116 Mainz 20 Heugasse, 55116 Mainz 21 Große Weißgasse, 55116 Mainz 22 Weißliliengasse, 55116 Mainz 23 Holzstraße, 55116 Mainz 24 Neutorstraße, 55116 Mainz 25 Bahnhof Römisches Theater, 55116 Mainz
Hinweis: Die Standorte 2 und 25 (Wallaustraße / Bahnhof Römisches Theater) müssen baustellenbedingt zum Start des E-Scooter-Managements ab 01.03.2026 temporär verschoben werden. Die finale Umsetzung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.