Pro-Palästina-Demo am 18. Juli darf stattfinden

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Eine bei der Versammlungsbehörde im Ordnungsamt für Samstag, 18. Juli, auf dem Opernplatz angemeldete Pro-Palästina-Demonstration mit dem Titel „Widerstand ist Völkerrecht; Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren!“ wird nicht verboten. Versammlungsbehörde und Polizei hatten im Vorfeld die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main um eine Einschätzung gebeten, ob der Titel der angemeldeten Versammlung strafbar sein könnte, insbesondere wegen Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft verneinte dies gegenüber der Polizei. Auch die Erwartung, dass Personen mit einer bestätigten Nähe zur Terrororganisation Hamas an der Versammlung teilnehmen werden, reicht nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht aus, um strafrechtliche Relevanz zu entfalten. Es müssten vielmehr „weitere Umstände hinzutreten“, die die Behörde jedoch nicht näher spezifizierte. Damit und nach der weiteren Gefahrenprognose der Hessischen Polizei sind die Voraussetzungen für ein Versammlungsverbot nicht gegeben. Die Versammlungsbehörde hat jedoch im Vorfeld in Abstimmung mit dem Anmelder organisatorische Maßnahmen, beispielsweise zum Routenverlauf, erlassen.

Geplant ist eine Auftaktkundgebung auf einem definierten Bereich des Opernplatzes mit anschließendem Demonstrationszug über die Bockenheimer Anlage, den Reuterweg, den Grüneburgweg, die Eschersheimer Landstraße, die Querstraße, den Oeder Weg, die Hermannstraße und die Koselstraße bis zum Friedberger Platz, wo eine Abschlusskundgebung stattfinden wird. Die Demonstration beginnt um 15 und endet um 21.30 Uhr. Laut Angaben der Veranstalter wird mit rund 400 Menschen gerechnet. Möglichen Konflikten mit einer parallel stattfindenden Gegendemonstration wird durch ausreichende Abstände und die geplante Wegeführung begegnet. Darüber hinaus wurden die in diesem Kontext üblichen Auflagen erlassen.

Das Auftreten von Mahmud Abu-Odeh als Redner oder Moderator hat die Versammlungsbehörde untersagt. Er ist der Gruppe Zaytouna Rhein-Neckar-Kreis zuzuordnen, die vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg als Verdachtsfall im Phänomenbereich „säkulare extremistische propalästinensische Bestrebungen“ eingestuft wird. Zudem ist Abu-Odeh in der Vergangenheit mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, darunter wiederholt wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung, der Billigung von Straftaten sowie wegen des Verwendens der Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Die Versammlungsbehörde argumentiert unter anderem mit der Befürchtung, dass Abu-Odeh in der Vergangenheit an den Tag gelegte, strafrechtlich relevante Verhaltensweisen wiederholen werde.

Annette Rinn, Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, begrüßt den Ausschluss des Redners und bedauert gleichzeitig, dass ein Versammlungsverbot angesichts des von ihr als problematisch erachteten Titels nicht möglich war: „Aber wir nehmen die rechtliche Einschätzung von Polizei und Staatsanwaltschaft selbstverständlich ernst“. Auch hätte Rinn den Polizeikräften die hohe Belastung durch mehrere, gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen gern erspart. Schon heute dankt sie den Polizistinnen und Polizisten, „die vor Ort auf der Straße für unser aller Sicherheit und geordnete Abläufe Sorge tragen“.

Rechtlicher Hintergrund Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist durch Artikel 8 des Grundgesetztes sowie durch Artikel 14 der Hessischen Verfassung geschützt. Während auf Bundesebene Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden können, enthält Artikel 14 der Hessischen Verfassung keinen Gesetzesvorbehalt. Damit ist der Grundrechtsschutz für Demonstrationen in Hessen besonders stark ausgeprägt.

Für ein Verbot müssen konkrete Gefahren nachgewiesen werden, die sich unmittelbar auf die jeweilige Veranstaltung beziehen. Allgemeine Befürchtungen oder politische Bewertungen reichen hierfür nicht aus. Ein präventives Verbot ohne belastbare Hinweise ist rechtlich nicht möglich.

Kontakt für Medien  Michael Jenisch, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ordnungsamt, Telefon 069/212-49999 , E-Mail presse.ordnungsamt@stadt-frankfurt.de