Stabsstelle Mieterschutz informiert Mieterinnen und Mieter über Insolvenzverfahren von Noratis

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Das Immobilienunternehmen Noratis befindet sich in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main kann im Insolvenzregister unter Insolvenzbekanntmachungen , Aktenzeichen: 810 IN 1900/25 N-5-8, nachgelesen werden.

Noratis verfügt auch in Frankfurt und der Rhein-Main-Region über Wohnungsbestände. Nach Kenntnis der Stabsstelle Mieterschutz sind Frankfurter Liegenschaften in der Radilostraße und in der Alte Gasse von der Insolvenz betroffen. Das Immobilienunternehmen will alle Mieterinnen und Mieter in diesen Liegenschaften bereits über die Situation informiert haben. Weitere Liegenschaften sind mit Stand von Freitag, 6, März, vorläufig nicht betroffen.

Allgemein gilt bei Insolvenz auf Vermieterseite: bestehende Mietverträge bleiben zunächst unverändert wirksam. Mietzahlungen sollten wie gewohnt erfolgen, sofern nichts anderes kommuniziert wird. Mieterinnen und Mieter sollten täglich ihre Post prüfen, ob Mitteilungen vom Amtsgericht, Vermieterin und Vermieter oder Insolvenzverwalterin und -verwalter eingetroffen sind. Gibt die Insolvenzverwaltung zum Beispiel eine neue Bankverbindung bekannt, muss die Miete auch dorthin überwiesen werden. Überweist man auf das alte Konto, muss die Miete im schlimmsten Fall noch einmal bezahlt werden.

Die Stabsstelle Mieterschutz weist darauf hin, dass solche offiziellen Informationen stets über die Insolvenzverwaltung, das Amtsgericht, die Vermieterin oder den Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung erfolgen. Leider kommt es auch hier zu Fällen gefälschter Anfragen oder betrügerischer E-Mails. Auch im Zusammenhang mit dem öffentlichen Insolvenzregister des Bundes und der Länder werden teilweise irreführende Angebote, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen verschickt, die aber gar nicht von Justizbehörden stammen.

Hat man Forderungen, wie zum Beispiel Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen, gilt es schnell aktiv zu werden und Rechtsrat einzuholen. Geeignete Stellen dafür sind Mieterschutzvereine, Rechtsanwaltskanzleien, die mietrechtliche Beratungsstelle oder die Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen. Droht eine Versorgungssperre von Gas oder Strom, kann die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale helfen.

Weitere Informationen hat die Stabsstelle Mieterschutz in einem Infoblatt zusammengestellt, das unter Insolvenz des Vermieters  zu finden ist. 

Kontakt für die Medien Clemens Schubert, Amt für Wohnungswesen, Telefon 069/212-77008 , E-Mail mieterschutz@stadt-frankfurt.de  und presse.amt64@stadt-frankfurt.de