Stadt Aschaffenburg sucht freiwillige Wahlhelfer
Bild: © Stadt Aschaffenburg
Für die Kommunalwahlen am 08.03.2026 sucht die Stadt Aschaffenburg noch Wahlhelfer. In Aschaffenburg werden für die Durchführung einer Wahl bis zu 800 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Neben den städtischen Bediensteten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Behörden und den Parteimitgliedern benötigt die Stadt auch die Mithilfe ihrer Bürgerinnen und Bürger. Durch krankheitsbedingte Ausfälle, oder aus anderen wichtigen Gründen ergeben sich derzeit immer wieder Lücken bei den Wahlteams die kurzfristig wieder geschlossen werden müssen.
Deshalb ruft die Stadt auch weiterhin zur freiwilligen Mithilfe auf. Jeder ist herzlich eingeladen am Wahlsonntag einen Blick hinter die Kulissen zu werfen und ein Stück Demokratie live zu erleben.
Es werden keinerlei Vorkenntnisse benötigt, um bei einer Wahl aktiv dabei zu sein. Eine Anmeldung ist freiwillig. Wünsche zum Einsatzort werden - soweit möglich - berücksichtigt.
Den Wahlsonntag können die Wahlhelfer nach Absprache in Schichten einteilen. Ab 18 Uhr müssen dann zur Auszählung der Stimmen alle Wahlhelfer anwesend sein.
Aufgaben von Wahlhelfern im Einzelnen:
Wahlhelfer sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie überprüfen die Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses und geben die Stimmzettel aus, vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis und geben die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels frei.
Ab 18 Uhr wird es dann spannend. Die Wahlhelfer ermitteln gemeinsam das Ergebnis. Nach der Auszählung der Stimmen bringen der Wahlvorsteher und der Schriftführer und mindestens drei Beisitzer die Wahlunterlagen ins Rathaus zur Annahmestelle. Für die anderen Mitglieder des Wahlvorstandes ist dann Feierabend.
Voraussetzungen
Wahlhelfer in einem Wahllokal oder Briefwahlbezirk kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist, das bedeutet bei den anstehenden Kommunalwahlen: Deutsche Staatsbürger oder EU Staatsbürgerschaft ab 18 Jahren mit dem Hauptwohnsitz in der Stadt Aschaffenburg.
Weitere besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Die Wahlvorstände sind möglichst so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden, die schon einmal an einer Wahl teilgenommen haben. Für Wahlhelfer werden vorab Schulungen durchgeführt, außerdem gibt es schriftliches Informationsmaterial. Am Wahltag ist das Wahlamt der Stadt bei Fragen immer erreichbar.
Regelungen über Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung für die Tätigkeit als Wahlhelfer gibt es in den wahlrechtlichen Bestimmungen nicht. Grundsätzlich liegt die Gewährung von Arbeitsbefreiung - soweit nicht gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt - im Ermessen des Arbeitgebers.
Als kleines Dankeschön erhalten Wahlhelfer bei der Stadt Aschaffenburg ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 85,00 € für Wahlvorsteher und Schriftführer und in Höhe von 60,00 € für Beisitzer.
Interessierte können sich online beim Wahlamt der Stadt Aschaffenburg melden: www.aschaffenburg.de/wahlhelfer
telefonisch unter der Tel.-Nr.: (06021) 330-1404,
schriftlich: Stadt Aschaffenburg, Wahlamt, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg oder per Mail: wahlhelfer@aschaffenburg.de
Allgemeine Informationen zu Wahlen gibt es unter: www.aschaffenburg.de/wahlen