Stadt Frankfurt optimiert Mehrjahresförderung für freie darstellende Künste

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Die Stadt Frankfurt stellt die Theaterförderung für die freie Szene passgenauer auf. Die bisherige „Dreijahresförderung darstellende Kunst“ wird ab der kommenden Förderperiode in zwei eigenständige Verfahren aufgeteilt: die „Dreijahresförderung für Spielstätten und Infrastrukturen“ und die „Dreijahresförderung für künstlerische Vorhaben und Ensembles“. Die Trennung soll den unterschiedlichen Bedarfen von Spielstätten und künstlerisch produzierenden Ensembles besser gerecht werden.

Das neue Verfahren startet ab 2028. Bewerbungen sind zwischen Dienstag,15. September, und Sonntag, 15. November, möglich.

„Mit der neuen Fördersystematik schaffen wir bessere Bedingungen für die unterschiedlichen Arbeitsweisen in der freien darstellenden Kunst. Indem wir Spielstätten und künstlerische Vorhaben künftig bewusst getrennt betrachten, können wir ihre jeweiligen Anforderungen besser berücksichtigen und zugleich für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit im Förderverfahren sorgen. Theaterorte und innovative und vielseitige Theater- und Tanzproduktionen bedingen einander und dürfen in der Förderung nicht konkurrieren“, sagt Ina Hartwig, Dezernentin für Kultur und Wissenschaft.

Unterschiedliche Bedarfe werden in neuer Förderlogik berücksichtigt

Während bei den Spielstätten insbesondere Räume, Betrieb, Technik und Personal im Mittelpunkt stehen, zielt die Förderung der Ensembles und künstlerischen Vorhaben vor allem auf konkrete Produktionen und die künstlerische Entwicklung ab. Spielstätten und Produktion stehen natürlich nach wie vor in engem Bezug zueinander, Synergien und gemeinsame Denkprozesse werden vom Kulturamt weiterhin unterstützt.

Bei der Entwicklung der Neufassung der Theaterförderrichtlinien waren die Akteurinnen und Akteure der Frankfurter freien Szene und ihre Verbände intensiv eingebunden und beteiligt. Ausgangspunkt war ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Juni 2024 zur Optimierung der Mehrjahresförderung in getrennten Verfahren als Ensemble- und Spielstättenförderung.

Eigenes Förderverfahren für Spielstätten

Die Frankfurter Spielstätten erhalten Fördermittel der Stadt für den Erhalt und Betrieb der Bühne mit Technik, Personal und Infrastruktur. Sie schaffen damit auch Auftrittsmöglichkeiten für die Frankfurter Ensembles der freien darstellenden Künste.

Kern des neuen Beratungs- und Entscheidungsverfahrens der „Dreijahresförderung für Spielstätten und Infrastrukturen“ ist die Konstitution eines eigenen Gremiums. Dafür werden neben dem Theaterbeirat auch das Kulturdezernat und externe betriebswirtschaftliche und theaterfachliche Expertise hinzugezogen, um die langfristige Förderung und Entwicklung der Spielstätten sachgerecht zu begleiten. Das neue Fachgremium berücksichtigt bei seiner Entscheidung beispielsweise auch die gesamtstädtische Perspektive: wie sich Spielstätten in Frankfurt weiterentwickeln und wo Synergien und weitere Profilbildung langfristig zu unterstützen sind.

Die Einführung eines engen Monitorings durch das Kulturamt während des Förderzeitraums soll zusätzlich zur langfristigen Stabilität der geförderten Strukturen beitragen und ermöglichen, auf Entwicklungen und Herausforderungen der Spielbetriebe flexibel zu reagieren.

Angepasste Förderung für künstlerische Vorhaben und Ensembles

Auch die „Dreijahresförderung für künstlerische Vorhaben und Ensembles“ wurde mit den neuen Richtlinien weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht weiterhin die längerfristige Unterstützung über einen Zeitraum von drei Jahren. Sie bietet den Ensembles eine verlässliche Planungsgrundlage und ermöglicht eine kontinuierliche künstlerische Entwicklung. Künftig bewerben sich Ensembles nicht mehr mit von ihnen individuell festgelegten Fördersummen, sondern auf vordefinierte Förderhöhen. Mit den jeweiligen Förderhöhen sind konkrete Anforderungen an die künstlerische Produktion und Aufführungspraxis verbunden.

Dies schafft eine transparente Struktur und klare Rahmenbedingungen und ermöglicht, Künstlerinnen und Künstlern zu planen. Zu den wichtigen Voraussetzungen für eine dreijährige Förderung zählen beispielsweise professionelle Strukturen, eine etablierte künstlerische Praxis mit Bedeutung für Frankfurt und die freie Theaterszene der Stadt sowie eine überzeugende, individuelle künstlerische Handschrift.

Die Bewerbungsfrist startet am 15. September

Die neue Fördersystematik startet mit der Förderperiode 2028 bis 2030. Die aktuell beschlossene Dreijahresförderung verkürzt sich damit auf ein Jahr. Die Ausschreibungen für beide Förderverfahren werden zum 15. September veröffentlicht; die Bewerbungsfrist endet am 15. November.

Das Kulturamt bietet für beide Förderverfahren während der Ausschreibungsphase im September und Oktober 2026 jeweils zwei digitale Informationstermine an:

Donnerstag, 17. September, und Donnerstag, 1. Oktober, jeweils von 11.30 bis 13 Uhr für die „Dreijahresförderung für Spielstätten und Infrastruktur“ Montag, 21. September, von 9.30 bis 11 Uhr und am Freitag, 2. Oktober, von 11.30 bis 13 Uhr für „künstlerische Vorhaben und Ensembles“.

Anmeldung zu den Infoveranstaltungen, individuelle Beratung und weitere Informationen sind über den Fachbereich Darstellende Kunst im Kulturamt möglich und per E-Mail an theaterfoerderung@stadt-frankfurt.de  sowie unter KulturPortal Frankfurt/ Drei-Jahresförderung  zu finden.

Kontakt für die Medien Hanna Immich, Pressesprecherin, Dezernat für Kultur und Wissenschaft, Telefon 069/212-49232 , Mobil 0171/1769719, E-Mail hanna.immich@stadt-frankfurt.de