Stadtpolizei verstärkt Kontrollen im Mietwagengewerbe
ffm. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes hat im Zeitraum von Dezember
2025 bis Januar 2026 umfangreiche Kontrollen von
Mietwagenunternehmerinnen und -unternehmern durchgeführt, die im
Frankfurter Stadtgebiet unterwegs waren. Ziel der Maßnahmen war es, die
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Mietwagengewerbe zu überprüfen
und Wettbewerbsverzerrungen sowie ordnungswidriges Verhalten konsequent
zu ahnden.
Insgesamt wurden 45 Mietwagenkontrollen durchgeführt. Davon fielen 32 Kontrollen auf den Regeldienst der Stadtpolizei, weitere 13 Kontrollen fanden im Rahmen gezielter Schwerpunktkontrollen statt.
Bei 39 der durchgeführten Kontrollen wurden Beanstandungen unterschiedlichster Art festgestellt. Besonders häufig und zahlenmäßig dominant waren Verstöße gegen das Personenbeförderungsrecht, insbesondere das unerlaubte Bereitstellen zur Aufnahme von Fahrgästen in Verbindung mit Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach Beendigung eines Beförderungsvorgangs. Auffällig war zudem, dass die Mehrzahl der beanstandeten Mietwagenbetriebe nicht in Frankfurt am Main ansässig war, sondern aus dem Umland kam.
Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte weitere Mängel fest, darunter abgelaufene Hauptuntersuchungen, fehlende Alarmeinrichtungen, fehlende Warnwesten, nicht vorhandene Personenbeförderungsscheine und Konzessionen sowie fehlende Ordnungsnummern an den Fahrzeugen. In einzelnen Fällen wurden vor der Kontrolle der Fahrzeuge Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt, die vor Ort im Rahmen von Barverwarnungen geahndet wurden. Im Zusammenhang mit den festgestellten Verstößen sind derzeit zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren anhängig, befinden sich aber noch im Anhörungs- und Ermittlungsstadium. Eine abschließende Aussage zur Gesamthöhe der verhängten Bußgelder ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Annette Rinn, Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, sagt: „Die Einhaltung der gesetzlichen Regeln im Mietwagengewerbe ist ein zentraler Baustein für fairen Wettbewerb und die Sicherheit der Fahrgäste. Wer sich nicht an geltendes Recht hält, verschafft sich unzulässige Vorteile und gefährdet das Vertrauen in dieses Gewerbe. Die Stadtpolizei wird deshalb auch künftig im engen Austausch mit der Genehmigungsbehörde ihre Kontrolltätigkeit fortsetzen und bei Bedarf weitere Schwerpunktmaßnahmen durchführen.“
Kontakt für die Medien
Michael Jenisch, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ordnungsamt, Telefon 069/212-49999, Email
presse.ordnungsamt@stadt-frankfurt.de
Insgesamt wurden 45 Mietwagenkontrollen durchgeführt. Davon fielen 32 Kontrollen auf den Regeldienst der Stadtpolizei, weitere 13 Kontrollen fanden im Rahmen gezielter Schwerpunktkontrollen statt.
Bei 39 der durchgeführten Kontrollen wurden Beanstandungen unterschiedlichster Art festgestellt. Besonders häufig und zahlenmäßig dominant waren Verstöße gegen das Personenbeförderungsrecht, insbesondere das unerlaubte Bereitstellen zur Aufnahme von Fahrgästen in Verbindung mit Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach Beendigung eines Beförderungsvorgangs. Auffällig war zudem, dass die Mehrzahl der beanstandeten Mietwagenbetriebe nicht in Frankfurt am Main ansässig war, sondern aus dem Umland kam.
Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte weitere Mängel fest, darunter abgelaufene Hauptuntersuchungen, fehlende Alarmeinrichtungen, fehlende Warnwesten, nicht vorhandene Personenbeförderungsscheine und Konzessionen sowie fehlende Ordnungsnummern an den Fahrzeugen. In einzelnen Fällen wurden vor der Kontrolle der Fahrzeuge Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt, die vor Ort im Rahmen von Barverwarnungen geahndet wurden. Im Zusammenhang mit den festgestellten Verstößen sind derzeit zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren anhängig, befinden sich aber noch im Anhörungs- und Ermittlungsstadium. Eine abschließende Aussage zur Gesamthöhe der verhängten Bußgelder ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Annette Rinn, Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, sagt: „Die Einhaltung der gesetzlichen Regeln im Mietwagengewerbe ist ein zentraler Baustein für fairen Wettbewerb und die Sicherheit der Fahrgäste. Wer sich nicht an geltendes Recht hält, verschafft sich unzulässige Vorteile und gefährdet das Vertrauen in dieses Gewerbe. Die Stadtpolizei wird deshalb auch künftig im engen Austausch mit der Genehmigungsbehörde ihre Kontrolltätigkeit fortsetzen und bei Bedarf weitere Schwerpunktmaßnahmen durchführen.“
Kontakt für die Medien
Michael Jenisch, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ordnungsamt, Telefon 069/212-49999