Stadtrechtsausschuss: Tempo 40 auf der Rheinachse zwischen Diether von-Isenburg-Straße und Am Rathaus in beiden Richtungen

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Mainz

Eine besondere Unfallgefahr liege – bei Berücksichtigung zweier auffälligerer Spots (Einbiegung Peter-Altmeier-Allee in Große Bleiche sowie Brückenplatz) nach Ansicht des Gremiums nicht vor. Daher legte der Stadtrechtsausschuss in seinem Votum in beide Richtungen Tempo 40 als neue Geschwindigkeitsobergrenze auf dem Teilabschnitt zwischen Diether-von-Isenburg-Straße und der Straße Am Rathaus fest.

„Wir hoffen, dass sich auch Tempo 30-Befürworter mit dieser Regelung einverstanden erklären können“, betonte der Vorsitzende des Stadtrechtausschusses, Rolf Merk.

Oberbürgermeister Nino Haase: “Mit dieser Entscheidung des Stadtrechtsausschusses ist nun Rechtsklarheit geschaffen, die Oberbürgermeister, Verkehrsdezernentin und Stadtverwaltung gemeinsam tragen und nun vom Verkehrsdezernat umgesetzt wird.“

Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger betont: „Die dann gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den betroffenen Straßen werden zum 1. April 2026 angepasst.“

Vor 10 Tagen bereits hatte der Ausschuss unter Vorsitz von Rolf Merk die Klage von zwei Privatbürgern behandelt und die Reduzierung der Tempo-30-Schiene in einem ersten Beschluss mit Blick auf den Themenaspekt „Lärmschutz“ verkündet.

In der Neustadt gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung daher nur noch ab Kreuzung Mainstraße bis zur Diether-von-Isenburg-Straße. Ergänzend wird die Tempo 30-Begrenzung in Höhe des Zollhafens auf die Zeit der „gesetzlichen Nachtruhe“ (22-6 Uhr) beschränkt (tagsüber sind sonst 50 km/h erlaubt).

Tempo 30 wurde auf der Rheinstraße weitestgehend beibehalten, beginnend ab der Straße Am Rathaus bis zur Dagobertstraße sowie ebenso in der Kaiserstraße und Parcusstraße.