Stadtteil Eberstadt

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Darmstadt

Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am 26. August 2026 die Aufstellung des Bebauungsplans E 58 (zwischen Marienburg- und Industriestraße) beschlossen. Damit wird das Planungsrecht für die Errichtung und den Betrieb eines Campus für digitale Infrastruktur und AI sowie für die zugehörigen technischen Nebenanlagen und Infrastruktureinrichtungen, weitere gewerbliche Nutzungen, Grünstrukturen und Erschließungsflächen geschaffen.„Der aufzustellende Bebauungsplan E 58 trägt der zunehmenden Bedeutung leistungsfähiger Rechenzentren für die Digitalisierung, die öffentliche Daseinsvorsorge und eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Wirtschaft in der Region Rechnung. KI und Rechenleistung sind wichtige Zukunftstechnologien. Die dafür erforderlichen leistungsfähigen Infrastrukturen werden natürlich auch in Deutschland gebraucht und nicht nur in den USA, China und Indien“, so Stadtplanungsdezernent Paul Georg Wandrey.Das Plangebiet befindet sich im aktuell überwiegend gewerblich geprägten Bereich im Westen Eberstadts. In der näheren Umgebung des Plangebiets befinden sich neben Gewerbeflächen Wohnnutzungen, die Justizvollzugsanstalt Darmstadt, eine Bahntrasse, die Bundesautobahn A 5 und Waldflächen.Der räumliche Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans überlagert den seit dem 30. Juni 1982 rechtskräftigen Bebauungsplan E 18.1 „Marienburg-/Industriestraße Nord“. Dieser lässt das geplante Vorhaben aufgrund der aktuellen Dichtewerte bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Bauweise nicht zu. Ebenso sind die Baufelder des E 18.1 nicht ausreichend dimensioniert, um das angestrebte Vorhaben zu verwirklichen. Darüber hinaus wird im südöstlichen Bereich des neuen Bebauungsplans E 58 ein Grundstück mit in dessen Geltungsbereich aufgenommen, das im Bebauungsplan E 18.1 nicht vollständig erfasst wurde. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist die Aufstellung des Bebauungsplans E 58 erforderlich, damit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gesichert und das geplante Vorhaben umgesetzt werden kann.Es ist beabsichtigt, das Rechenzentrum nach dem zum Zeitpunkt der Bauantragstellung aktuellen Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Dabei sollen die Belange eines ressourcenschonenden und energieeffizienten Betriebs berücksichtigt werden. Die im Betrieb eines Rechenzentrums entstehende Abwärme stellt eine Ressource dar, die einen Beitrag zu einer sicheren, kostengünstigen und nachhaltigen Wärmeversorgung im Umfeld des Vorhabens leisten soll. Der Vorhabenträger unterstützt das Ziel der Stadt, dieses Potenzial bestmöglich zu erschließen.Das mit dem aufzustellenden Bebauungsplan E 58 geplante Rechenzentrum wird im derzeit in Erarbeitung befindlichen städtebaulichen Ansiedlungskonzept für Rechenzentren berücksichtigt (siehe auch Antrag SV-2025/0022 vom 24.06.2025).Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat einen städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ gemäß Paragraph 11 BauGB aufgestellt, der bisher einseitig von der Vorhabenträgerin unterzeichnet wurde. Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird die Stadt den Vertrag gegenzeichnen, womit er Rechtswirksamkeit erlangt. Weiterhin wird der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan E 58 dann im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.