Straßenverkehrsamt Frankfurt gewinnt vor Gericht

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Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Diagonalsperren im Nordend

ffm. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat am 12. November 2025 die Klage eines Anwohners gegen die verkehrsregelnden Maßnahmen im Bereich Cronstettenstraße, Falkensteiner Straße und Humbrachtstraße vollumfänglich abgewiesen. Damit bestätigt das Gericht die Rechtmäßigkeit der von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Diagonalsperren und der begleitenden Beschilderung zur Sicherung der Verkehrs- und Schulwegsicherheit.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Behörde rechtssicher und sorgfältig gehandelt hat. Die dokumentierte Verkehrszunahme von über 44 Prozent, die Beschwerden aus der Anwohnerschaft sowie die besondere Gefährdungslage im Umfeld von drei Kindertagesstätten wurden vom Gericht ausdrücklich als hinreichende Grundlage für das Tätigwerden der Behörde anerkannt.

„Das Urteil zeigt eindrücklich: Verkehrssicherheit ist keine Frage politischer Stimmungslagen, sondern eine Frage fachlich notwendiger Entscheidungen“, erklärte Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert. „Gutachten, Zählungen, Stellungnahmen der Branddirektion – all das lag vor und wurde berücksichtigt. Es freut mich, dass das Gericht diese Sorgfalt ausdrücklich bestätigt.“

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion ordnet das Urteil die Faktenlage nun klar ein. Die Kammer stellte fest, dass die Diagonalsperren rechtmäßig seien und den Kläger nicht in seinen Rechten verletzten. Die Gefahrenlage sei hinreichend ermittelt und dokumentiert. Auch sei dezidiert dargelegt worden, dass die vom Kläger genannten Alternativen zu den Diagonalsperren „keine realistische Umsetzungsperspektive aufweisen“. Im Urteil wurde zudem klar benannt, dass der Gemeingebrauch der Cronstettenstraße erhalten bleibt. Auch mit den Belangen des Brand- und Rettungsschutzes hat sich das Gericht auseinandergesetzt und sieht diese ausreichend berücksichtigt.

Mit dem Urteil besteht nun Rechtssicherheit für die im Sommer 2023 umgesetzten Maßnahmen. Die Straßenverkehrsbehörde sieht ihre Linie bestätigt, bei dokumentierten Gefährdungslagen konsequent zu handeln – im Interesse aller Verkehrsteilnehmenden.

Kontakt für die Medien Ingmar Bolle, Staßenverkehrsamt Stadt Frankfurt am Main, Telefon 069/212-3337 2, E-Mail ingmar.bolle@stadt-frankfurt.de