Tierseuche Newcastle-Krankheit: Ordnungsamt rät Geflügelhaltern, den Impfstatus der Tiere zu überprüfen

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. In Deutschland sind erstmals seit rund 30 Jahren wieder Fälle der hochansteckenden Newcastle-Krankheit bei Geflügel aufgetreten. Das Ordnungsamt ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf und rät dringend dazu, den Impfstatus der Tiere zu überprüfen, die Nachimpfungen einzuhalten sowie bei Impfungen über das Trinkwasser darauf zu achten, dass das mit Impfstoff versetzte Wasser auch tatsächlich durch alle Tiere aufgenommen wird. Außerdem ist unbedingt auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Es ist zu empfehlen, dass vor der Impfung alle Tränken gründlich gespült werden, um Verunreinigungen zu vermeiden. Die Nachimpfung sollte idealerweise durch den Bestandstierarzt persönlich erfolgen, der auch empfehlen kann, ob Impfungen in kürzeren Abständen sinnvoll sind.

Newcastle-Krankheit ist meldepflichtig

Die Newcastle-Krankheit ist in der EU meldepflichtig und gilt als Tierseuche der hochgefährlichen Kategorie A. Für betroffene Regionen können erhebliche wirtschaftliche Folgen entstehen, unter anderem durch Handelshemmnisse.

Bei einem Ausbruch werden von den Veterinärbehörden vor Ort tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen, darunter die Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen, Verbringungsverbote sowie die Tötung infizierter Bestände.

Atypische-Geflügelpest: Puten mehr, Enten weniger betroffen

Hintergrund ist, dass mehrere kommerzielle große Legehennen-, Puten- und Masthuhnbestände sowie Kleinhaltungen in Bayern und Brandenburg von Ausbrüchen der Tierseuche in der vergangenen Woche betroffen waren. Die Krankheit, auch „Atypische Geflügelpest“ genannt, droht sich nun weiter auszuweiten. Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Geflügel betrifft. Die Krankheit sorgt für großes Tierleid: Erkrankte Vögel zeigen Symptome wie Atemnot, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, eine verminderte Legeleistung und Todesfälle. Die einzelnen Vogelarten sind unterschiedlich betroffen. Während das Virus bei Hühnern und Puten zu hoher Sterblichkeit führen kann, verursacht es beispielsweise bei Enten oder Gänsen oft nur eine klinisch unauffällige Infektion. 

Für Menschen ist das Virus in der Regel ungefährlich. Sie können sich in seltenen Fällen bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel anstecken (Zoonose) und bekommen dann meist eine Bindehautentzündung, die aber bald zurückgeht.

Weitere Informationen zur Newcastle-Krankheit finden sich unter Newcastle-Krankheit nach 30 Jahren wieder in Deutschland nachgewiesen | Hessen Landwirtschaft  und Die Newcastle Disease hat Deutschland erreicht 

Kontakt für die Medien Veterinärwesen, Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main, Telefon 069/212-47099 , E-Mail veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de