Unzulässige Ferienwohnungen: Bauaufsicht Frankfurt erzielt Erfolg vor Gericht beim Schutz von Wohnraum 

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag eines Immobilienunternehmens gegen eine bauaufsichtliche Untersagungsverfügung der Stadt zurückgewiesen. Damit hat sich die Bauaufsicht Frankfurt in einem wichtigen Verfahren zur zweckwidrigen Nutzung von Wohnraum durchgesetzt. Gegenstand des Verfahrens war die Nutzung baurechtlich genehmigten Wohnraums als Ferienwohnungen. Nach der Hessischen Bauordnung bedarf eine Nutzungsänderung von Wohnraum zu Ferienwohnungen einer Baugenehmigung. Zusätzlich ist eine Genehmigung nach der von der Stadt Frankfurt im März 2018 beschlossenen Satzung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken erforderlich.

Das Unternehmen betreibt im Stadtteil Sachsenhausen ein Aparthotel mit 29 Wohneinheiten, die als sogenannte Serviced Apartments über diverse Online-Buchungsplattformen angeboten werden. Die Bauaufsicht hatte die entsprechende Nutzung untersagt, da sie nicht der genehmigten Wohnraumnutzung entspricht. Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Unternehmens nun zurückgewiesen. Die Untersagung der Bauaufsicht bleibt damit bestehen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Auf den Sachverhalt war die Bauaufsicht im Rahmen eigener Internetrecherchen aufmerksam geworden. Die Stadt Frankfurt hatte hierfür bei der Bauaufsichtsbehörde eigens personelle Kapazitäten geschaffen und zwei neue Stellen eingerichtet, um Verstöße gegen die Ferienwohnungssatzung konsequent zu verfolgen. Das vorrangige Ziel der Ferienwohnungssatzung ist es, zu verhindern, dass dem Wohnungsmarkt durch die Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen dringend benötigter Wohnraum in der Stadt verloren geht.

Simone Zapke, Amtsleiterin der Bauaufsicht Frankfurt, sagt: „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Schutz des Frankfurter Wohnraums. Wir werden auch künftig gegen nicht genehmigte Ferienwohnungen vorgehen und die baurechtlichen Vorgaben konsequent durchsetzen.“

Kontakt für die Medien

Nils Kleinert, Bauaufsicht Stadt Frankfurt am Main, Telefon 069/212-31874 , E-Mail nils.kleinert@stadt-frankfurt.de