Unzulässige Ferienwohnungen: Bauaufsicht Frankfurt erzielt Erfolg vor Gericht beim Schutz von Wohnraum
ffm. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag eines
Immobilienunternehmens gegen eine bauaufsichtliche
Untersagungsverfügung der Stadt zurückgewiesen. Damit hat sich die
Bauaufsicht Frankfurt in einem wichtigen Verfahren zur zweckwidrigen
Nutzung von Wohnraum durchgesetzt. Gegenstand des Verfahrens war die
Nutzung baurechtlich genehmigten Wohnraums als Ferienwohnungen. Nach der
Hessischen Bauordnung bedarf eine Nutzungsänderung von Wohnraum zu
Ferienwohnungen einer Baugenehmigung. Zusätzlich ist eine Genehmigung
nach der von der Stadt Frankfurt im März 2018 beschlossenen Satzung
über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen
Zwecken erforderlich.
Das Unternehmen betreibt im Stadtteil Sachsenhausen ein Aparthotel mit 29 Wohneinheiten, die als sogenannte Serviced Apartments über diverse Online-Buchungsplattformen angeboten werden. Die Bauaufsicht hatte die entsprechende Nutzung untersagt, da sie nicht der genehmigten Wohnraumnutzung entspricht. Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Unternehmens nun zurückgewiesen. Die Untersagung der Bauaufsicht bleibt damit bestehen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Auf den Sachverhalt war die Bauaufsicht im Rahmen eigener Internetrecherchen aufmerksam geworden. Die Stadt Frankfurt hatte hierfür bei der Bauaufsichtsbehörde eigens personelle Kapazitäten geschaffen und zwei neue Stellen eingerichtet, um Verstöße gegen die Ferienwohnungssatzung konsequent zu verfolgen. Das vorrangige Ziel der Ferienwohnungssatzung ist es, zu verhindern, dass dem Wohnungsmarkt durch die Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen dringend benötigter Wohnraum in der Stadt verloren geht.
Simone Zapke, Amtsleiterin der Bauaufsicht Frankfurt, sagt: „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Schutz des Frankfurter Wohnraums. Wir werden auch künftig gegen nicht genehmigte Ferienwohnungen vorgehen und die baurechtlichen Vorgaben konsequent durchsetzen.“
Kontakt für die Medien
Nils Kleinert, Bauaufsicht Stadt Frankfurt am Main, Telefon 069/212-31874,
E-Mail nils.kleinert@stadt-frankfurt.de
Das Unternehmen betreibt im Stadtteil Sachsenhausen ein Aparthotel mit 29 Wohneinheiten, die als sogenannte Serviced Apartments über diverse Online-Buchungsplattformen angeboten werden. Die Bauaufsicht hatte die entsprechende Nutzung untersagt, da sie nicht der genehmigten Wohnraumnutzung entspricht. Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Unternehmens nun zurückgewiesen. Die Untersagung der Bauaufsicht bleibt damit bestehen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Auf den Sachverhalt war die Bauaufsicht im Rahmen eigener Internetrecherchen aufmerksam geworden. Die Stadt Frankfurt hatte hierfür bei der Bauaufsichtsbehörde eigens personelle Kapazitäten geschaffen und zwei neue Stellen eingerichtet, um Verstöße gegen die Ferienwohnungssatzung konsequent zu verfolgen. Das vorrangige Ziel der Ferienwohnungssatzung ist es, zu verhindern, dass dem Wohnungsmarkt durch die Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen dringend benötigter Wohnraum in der Stadt verloren geht.
Simone Zapke, Amtsleiterin der Bauaufsicht Frankfurt, sagt: „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Schutz des Frankfurter Wohnraums. Wir werden auch künftig gegen nicht genehmigte Ferienwohnungen vorgehen und die baurechtlichen Vorgaben konsequent durchsetzen.“
Kontakt für die Medien
Nils Kleinert, Bauaufsicht Stadt Frankfurt am Main, Telefon 069/212-31874