Verbot von Dreieckständern im Stadtgebiet Frankfurt am Main
ffm. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung und eingehender
Beschwerden seitens des Vereins Abenteuerspielplatz Riederwald
informiert das Mobilitätsdezernat der Stadt Frankfurt zur rechtlichen
Regelung und teilt mit, dass sogenannte Dreieckständer – unabhängig
davon, ob sie für kommerzielle oder gemeinnützige Zwecke genutzt
werden – seit Inkrafttreten der neuen Sondernutzungssatzung am 1. Juli
2024 nicht mehr genehmigungsfähig sind.
Die Sondernutzungssatzung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Frankfurt am Main beschlossen und ist im Sinne der
Gleichbehandlung für alle gültig, auch für den Verein
Abenteuerspielplatz Riederwald. Die Satzung bindet den Magistrat der
Stadt Frankfurt, auch den Mobilitätsdezernenten Wolfgang Siefert.
Dem Verein wurde jedoch durch die Stadt Frankfurt für eine
Übergangszeit zugestanden, die Dreieckständer weiter zu nutzen. Die
unerlaubte Sondernutzung wurde sozusagen nur Übergangsweise geduldet.
Bei dem Dreieckständerverbot handelt es sich nicht um ein Werbeverbot
für den Abenteuerspielplatz Riederwald, sondern um ein generelles
Dreieckständerverbot. Alle Vereine, auch der Abenteuerspielplatz
Riederwald, haben die Möglichkeit kostenfrei mit Plakaten in
verschiedenen Größen – außer Dreieckständern – in den
Stadtteilen für ihre Veranstaltungen zu werben. Die Vereine müssen
folglich keine kostenpflichtige Werbung für die Werbeanlagen der Firma
Ströer buchen oder zahlen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung
hat die Verantwortlichen des Vereins Abenteuerspielplatz mehrfach über
diese zulässige Möglichkeit der kostenfreien Werbung informiert.
Dreieckständer schränken die Sichtverhältnisse im Verkehrsraum
generell ein und sind damit verkehrsgefährdend, ferner beeinträchtigen
sie die Barrierefreiheit und haben einen negativen Einfluss auf den
öffentlichen Raum. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass
kein Zusammenhang zwischen dem Verbot der Plakatständer und dem
städtischen Werberechtsvertrag und dem Vertragsnehmer Ströer besteht.
Aufgrund des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens kann das
Mobilitätsdezernat zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Rücksprache mit
dem Rechtsamt keine weiteren Stellungnahmen abgeben.