Verbot von Dreieckständern im Stadtgebiet Frankfurt am Main

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung und eingehender Beschwerden seitens des Vereins Abenteuerspielplatz Riederwald informiert das Mobilitätsdezernat der Stadt Frankfurt zur rechtlichen Regelung und teilt mit, dass sogenannte Dreieckständer – unabhängig davon, ob sie für kommerzielle oder gemeinnützige Zwecke genutzt werden – seit Inkrafttreten der neuen Sondernutzungssatzung am 1. Juli 2024 nicht mehr genehmigungsfähig sind. Die Sondernutzungssatzung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen und ist im Sinne der Gleichbehandlung für alle gültig, auch für den Verein Abenteuerspielplatz Riederwald. Die Satzung bindet den Magistrat der Stadt Frankfurt, auch den Mobilitätsdezernenten Wolfgang Siefert. Dem Verein wurde jedoch durch die Stadt Frankfurt für eine Übergangszeit zugestanden, die Dreieckständer weiter zu nutzen. Die unerlaubte Sondernutzung wurde sozusagen nur Übergangsweise geduldet. Bei dem Dreieckständerverbot handelt es sich nicht um ein Werbeverbot für den Abenteuerspielplatz Riederwald, sondern um ein generelles Dreieckständerverbot. Alle Vereine, auch der Abenteuerspielplatz Riederwald, haben die Möglichkeit kostenfrei mit Plakaten in verschiedenen Größen – außer Dreieckständern – in den Stadtteilen für ihre Veranstaltungen zu werben. Die Vereine müssen folglich keine kostenpflichtige Werbung für die Werbeanlagen der Firma Ströer buchen oder zahlen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat die Verantwortlichen des Vereins Abenteuerspielplatz mehrfach über diese zulässige Möglichkeit der kostenfreien Werbung informiert. Dreieckständer schränken die Sichtverhältnisse im Verkehrsraum generell ein und sind damit verkehrsgefährdend, ferner beeinträchtigen sie die Barrierefreiheit und haben einen negativen Einfluss auf den öffentlichen Raum. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen dem Verbot der Plakatständer und dem städtischen Werberechtsvertrag und dem Vertragsnehmer Ströer besteht. Aufgrund des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens kann das Mobilitätsdezernat zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Rücksprache mit dem Rechtsamt keine weiteren Stellungnahmen abgeben.