Verwendung von Streusalz hat Folgen für die Umwelt / Nutzung in der Stadt Offenbach nur in Ausnahmefällen erlaubt

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Offenbach

Offenbach am Main, 6. Januar 2026 – Es ist kalt in Offenbach. Auch für die nächsten Tage ist winterliches Wetter vorhergesagt. Aus diesem Grund erinnert die Stadt alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer an das grundsätzliche Verbot zur Nutzung von Streusalz auf Gehwegen. Mit der kalten Jahreszeit und Schneefällen beginnt ohnehin die Räum- und Streupflicht nach der Offenbacher Winterdienstsatzung. „Abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt sind bestens geeignet, um die Gehwege zu sichern. Streusalz hat viele negative Auswirkungen auf die Umwelt und ist zudem schädlich für Tiere“, appelliert Bürgermeisterin und Klimadezernentin Sabine Groß. Besondere Gefahrenstellen wie Treppen oder Rampen gehören zu den erlaubten Ausnahmefällen, doch auch dort „sollte sparsam mit Streusalz umgegangen werden“, so Groß weiter.