Wahlausschuss: Zulassung für sieben Kandidatinnen und Kandidaten bei der Wahl zur Ortsvorsteherin / zum Ortsvorsteher im Stadtteil Mainz-Oberstadt am Sonntag, 8. März 2026
Der Bericht des stellvertretenden Wahlleiters über die Vorprüfung der Wahlvorschläge nach §23 KWG ergab, dass bei allen eingereichten Wahlvorschlägen die nach dem Kommunalwahlrecht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und die Wahlvorschläge zuzulassen sind. Gemäß §16 KWG benötigte keiner der eingereichten Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften.
Der Wahlausschuss ließ daher alle nominierten Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum/zur Ortsvorsteher:in in folgender Abfolge auf dem Stimmzettel zu:
1 GRÜNE: Ott, Tim
2 CDU: Enders, Melissa
3 SPD: Wilk, David
4 ÖDP: Rammensee, Max
5 AfD: Steiner, Benjamin
6 FREIE WÄHLER: Stufler, Erwin
7 FDP: Sebastian, Jan Die Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel ist gemäß § 62 Abs. 5 KWG wie folgt festgelegt: • Zunächst die im Ortbeirat Oberstadt vertretenen Parteien und Wählergruppen nach der bei der letzten Wahl erreichten Stimmenzahl • es folgen die übrigen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge der Bewerbernamen
Der Gesetzgeber eröffnet gegen die Entscheidungen des Wahlausschusses keinen Beschwerdeweg (§ 23 KWG).
Der Wahlausschuss ließ daher alle nominierten Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum/zur Ortsvorsteher:in in folgender Abfolge auf dem Stimmzettel zu:
1 GRÜNE: Ott, Tim
2 CDU: Enders, Melissa
3 SPD: Wilk, David
4 ÖDP: Rammensee, Max
5 AfD: Steiner, Benjamin
6 FREIE WÄHLER: Stufler, Erwin
7 FDP: Sebastian, Jan Die Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel ist gemäß § 62 Abs. 5 KWG wie folgt festgelegt: • Zunächst die im Ortbeirat Oberstadt vertretenen Parteien und Wählergruppen nach der bei der letzten Wahl erreichten Stimmenzahl • es folgen die übrigen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge der Bewerbernamen
Der Gesetzgeber eröffnet gegen die Entscheidungen des Wahlausschusses keinen Beschwerdeweg (§ 23 KWG).