Wichtig für Hauseigentümer: Ab Januar 2026 neue Vorgaben zu Blei im Trinkwasser
ffm. Ab dem 12. Januar 2026 gilt § 17 der Trinkwasserverordnung
(TrinkwV): Leitungen oder Bauteile, die Blei enthalten, dürfen dann
nicht mehr Teil der Trinkwasserinstallation sein. Eigentümerinnen und
Eigentümer müssen vorhandene Bleileitungen oder bleihaltige
Teilstücke entfernen oder stilllegen lassen. In Frankfurt wurden im
Rahmen des seit 1997 laufenden Frankfurter Bleiprojekts viele
Liegenschaften systematisch überprüft und saniert, sodass die meisten
städtischen und private Gebäude bereits bleifrei sind.
Nicht jedes Gebäude muss jetzt automatisch untersucht werden. Untersuchungen können mit erheblichen Kosten verbunden sein, insbesondere wenn sie von Dienstleistungsfirmen angeboten werden, ohne dass zuvor geklärt ist, ob eine Untersuchung notwendig ist oder ob die gewählte Methode überhaupt aussagekräftig ist. Eine Untersuchung ist in der Regel nicht nötig, wenn bekannt ist, welche Leitungen verlegt wurden, sicher keine Bleirohre oder bleihaltigen Bauteile vorhanden sind oder das Trinkwasserleitungsnetz nachweislich auf bleifreie Materialien saniert wurde. Sie kann sinnvoll sein, wenn diese Informationen fehlen und das Baujahr des Gebäudes 1973 oder älter ist, oder ein begründeter Verdacht auf Bleileitungen besteht. Nicht jedes Gebäude aus der zuvor genannten Zeit ist jedoch betroffen.
Wird eine Untersuchung beauftragt, sollte sie nach dem sogenannten gestaffelten Stagnationsverfahren durch eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle erfolgen. Dabei wird das Wasser zunächst ablaufen gelassen, bis es die Temperatur des Versorgungsnetzes erreicht, und eine erste Probe entnommen. Danach steht das Wasser mindestens vier Stunden in den Leitungen, ohne Entnahme, bevor zwei weitere Proben direkt nacheinander genommen werden. So lässt sich erkennen, ob und wo Blei aus den Leitungen in das Trinkwasser übergeht. Zufallsstichproben, bei denen Wasser ohne Ablauf zu einem beliebigen Zeitpunkt entnommen wird, sind nicht aussagekräftig und können zu unnötigen Kosten führen.
Blei kann bei längerer Aufnahme die Gesundheit schädigen, besonders bei Säuglingen, Kindern und Schwangeren. Werden Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke gefunden, müssen sie bis spätestens 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden. Ist dies aus Kapazitätsgründen des Installationsunternehmens nicht möglich, ist eine Bescheinigung des Installationsunternehmens mit voraussichtlichem Ausführungstermin dem Gesundheitsamt vorzulegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fristverlängerung bis zum 12. Januar 2036 beantragt werden (§ 17 Absatz 3 TrinkwV). Bewohnerinnen und Bewohner betroffener Gebäude sind unverzüglich über Verdacht, geplante Entfernung oder Stilllegung zu informieren. Für Fragen steht das Gesundheitsamt Frankfurt per E-Mail an info.hygiene@stadt-frankfurt.de
zur Verfügung.
Kontakt für die Medien Gesundheitsamt Frankfurt, Pressestelle, E-Mail presse.gesundheitsamt@stadt-frankfurt.de
Nicht jedes Gebäude muss jetzt automatisch untersucht werden. Untersuchungen können mit erheblichen Kosten verbunden sein, insbesondere wenn sie von Dienstleistungsfirmen angeboten werden, ohne dass zuvor geklärt ist, ob eine Untersuchung notwendig ist oder ob die gewählte Methode überhaupt aussagekräftig ist. Eine Untersuchung ist in der Regel nicht nötig, wenn bekannt ist, welche Leitungen verlegt wurden, sicher keine Bleirohre oder bleihaltigen Bauteile vorhanden sind oder das Trinkwasserleitungsnetz nachweislich auf bleifreie Materialien saniert wurde. Sie kann sinnvoll sein, wenn diese Informationen fehlen und das Baujahr des Gebäudes 1973 oder älter ist, oder ein begründeter Verdacht auf Bleileitungen besteht. Nicht jedes Gebäude aus der zuvor genannten Zeit ist jedoch betroffen.
Wird eine Untersuchung beauftragt, sollte sie nach dem sogenannten gestaffelten Stagnationsverfahren durch eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle erfolgen. Dabei wird das Wasser zunächst ablaufen gelassen, bis es die Temperatur des Versorgungsnetzes erreicht, und eine erste Probe entnommen. Danach steht das Wasser mindestens vier Stunden in den Leitungen, ohne Entnahme, bevor zwei weitere Proben direkt nacheinander genommen werden. So lässt sich erkennen, ob und wo Blei aus den Leitungen in das Trinkwasser übergeht. Zufallsstichproben, bei denen Wasser ohne Ablauf zu einem beliebigen Zeitpunkt entnommen wird, sind nicht aussagekräftig und können zu unnötigen Kosten führen.
Blei kann bei längerer Aufnahme die Gesundheit schädigen, besonders bei Säuglingen, Kindern und Schwangeren. Werden Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke gefunden, müssen sie bis spätestens 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden. Ist dies aus Kapazitätsgründen des Installationsunternehmens nicht möglich, ist eine Bescheinigung des Installationsunternehmens mit voraussichtlichem Ausführungstermin dem Gesundheitsamt vorzulegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fristverlängerung bis zum 12. Januar 2036 beantragt werden (§ 17 Absatz 3 TrinkwV). Bewohnerinnen und Bewohner betroffener Gebäude sind unverzüglich über Verdacht, geplante Entfernung oder Stilllegung zu informieren. Für Fragen steht das Gesundheitsamt Frankfurt per E-Mail an info.hygiene@stadt-frankfurt.de
Kontakt für die Medien Gesundheitsamt Frankfurt, Pressestelle, E-Mail presse.gesundheitsamt@stadt-frankfurt.de