Wichtige Informationen rund um die Kommunalwahlen in Frankfurt am 15. März 2026
ffm. Gemeindewahlleiter Gerhard Budde, die für Wahlen zuständige
Dezernentin Eileen O‘Sullivan sowie Claudia Schlick, Amtsleiterin des
Bürgeramtes, Statistik und Wahlen, haben am Donnerstag, 29. Januar, bei
einer gemeinsamen Pressekonferenz zu wichtigen Themen rund um die
Organisation und Durchführung der bevorstehenden Kommunalwahlen in
Frankfurt am Main informiert.
Kommunalwahlen
Am Sonntag, 15. März 2026, findet in Frankfurt am Main die Wahl zur Frankfurter Stadtverordnetenversammlung, die Wahlen zu den 16 Ortsbeiräten und die Wahl der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) statt. Seit den Kommunalwahlen 2021 sind diese Wahlen zeitlich miteinander verbunden, sodass am Wahltag in Frankfurt letztlich insgesamt 18 rechtlich selbstständige Wahlen stattfinden.
Das Kommunalwahlrecht hat sich auf Grundlage der letzten Kommunalwahlrechtsnovelle in mehreren Punkten geändert. So werden beispielsweise zum Schutz der Privatsphäre keine privaten Wohnanschriften der Bewerberinnen und Bewerber mehr in Bekanntmachungen veröffentlicht. Ferner können Menschen ohne festen Wohnsitz, aber mit dauerndem Aufenthalt in der Gemeinde, genauso wie schon bisher bei staatlichen Wahlen, jetzt auch an Kommunalwahlen in Hessen teilnehmen und ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.
Auch wurde durch den hessischen Gesetzgeber das Verfahren zur Sitzverteilung geändert. Demnach sollte die Sitzverteilung nicht mehr nach dem Verfahren Hare/Niemeyer, sondern nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren berechnet werden. Zu diesem Sachverhalt gab es ein Normenkontrollverfahren, das beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen anhängig war.
Am Mittwoch, 28. Januar, wurde das Urteil verkündet. Demnach hat das Gericht entschieden, dass die Wiedereinführung des Sitzzuteilungsverfahrens nach d’Hondt unter Abkehr von dem bislang geltenden Verfahren nach Hare/Niemeyer für hessische Kommunalwahlen verfassungswidrig ist. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde für nichtig erklärt, so dass die zuvor geltende Regelung in § 22 Abs. 3 und Abs. 4 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 16. Mai 2020 wieder auflebt, die für die Sitzzuteilung das Hare/Niemeyer-Verfahren vorsieht. Wahlsystem
Das Kommunalwahlsystem wird seit den Kommunalwahlen am 18. März 2001 in Hessen unverändert praktiziert. Das auf Wahlvorschlägen in Listenform basierende Verhältniswahlsystem ist mit Elementen der Personenwahl angereichert. Zentrales Merkmal dieses kombinierten Listen- und Personenwahlverfahrens ist es, dass jede Wählerin und jeder Wähler so viele Stimmen abgeben darf, wie Sitze in der zu wählenden Vertretungskörperschaft zu besetzen sind.
Das sind für die Stadtverordnetenwahl 93 Stimmen, für die Ortsbeiratswahlen 19 Stimmen – mit Ausnahme der Ortsbezirke Harheim und Nieder-Erlenbach – wo nur neun Stimmen zu vergeben sind. Bei der Ausländerbeiratswahl verfügen die Wählerinnen und Wähler über 37 Stimmen.
Neben dem Ankreuzen der Kopfleiste können diese Stimmen auch einzeln oder gehäuft an Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen vergeben werden. Die auf diese Weise auf jede Bewerberin und jeden Bewerber entfallende Zahl an Personenstimmen wirkt sich auf die Reihenfolge der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen Listen aus. Der von der Aufstellungsversammlung der Partei oder Wählergruppe vergebene Listenplatz ist hierfür nicht maßgeblich.
Im Einzelnen hat jede Wählerin und jeder Wähler folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:
Es können so viele Stimmen abgegeben werden, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stimmenzahl können den Bewerberinnen und Bewerbern jeweils bis zu drei Stimmen gegeben werden – man spricht hier vom Kumulieren. Die Stimmen können Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen gegeben werden – man spricht hier vom Panaschieren. Ein Wahlvorschlag kann auch unverändert angenommen werden, indem eine Kennzeichnung in der Kopfleiste erfolgt. Eine Wählerin oder ein Wähler kann schließlich die vorstehenden Möglichkeiten kombinieren, das heißt sowohl einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste kennzeichnen als auch zusätzlich einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern in einem oder mehreren Wahlvorschlägen Stimmen geben. Wer verhindern will, dass bestimmte Bewerberinnen oder Bewerber durch die Kennzeichnung des Wahlvorschlags in der Kopfleiste Stimmen erhalten, kann auch Streichungen in der angekreuzten Liste vornehmen. In diesem Fall werden die zur Verfügung stehenden Stimmen den restlichen Bewerberinnen und Bewerbern bis maximal drei Stimmen zugerechnet.
Zur Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe, ist auf der Website frankfurt.de/wahlen
unter der Rubrik Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahl / Wahlrecht
und Wahlberechtigung ein Erklärvideo verfügbar. In diesem werden die
verschiedenen Stimmabgabemöglichkeiten anschaulich dargestellt.
Wahlkreiseinteilung
Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und für die Wahl der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung ist der Wahlkreis das Stadtgebiet Frankfurt am Main. Für die 16 Ortsbeiratswahlwahlen gilt als Wahlkreis der jeweilige Ortsbezirk.
Wahlvorschläge
Mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen waren alle Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Die Einreichungsfrist endete am Montag, 5. Januar, um 18 Uhr.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am Freitag, 16. Januar, alle 213 eingereichten Wahlvorschläge mit 3175 Bewerberinnen und Bewerbern zu den Kommunalwahlen in Frankfurt zugelassen. Detaillierte Angaben können der Pressemitteilung des Gemeindewahlleiters vom 16. Januar unter frankfurt.de/wahlen,
Rubrik Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahl / Bekanntmachungen und
Aktuelles, entnommen werden.
Stimmzettel
In Frankfurt am Main finden am Sonntag, 15. März, insgesamt 18 rechtlich selbstständige Wahlen statt. Insofern gibt es auch 18 verschiedene Stimmzettel. Einen weißen Stimmzettel für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, 16 Stimmzettel für die jeweilige Ortsbeiratswahl, die sich auf der Rückseite farblich voneinander unterscheiden und einen Stimmzettel für die Ausländerbeiratswahl, der auf der Rückseite gelbgrün ist.
Frankfurt ist bekannt für die Größe seines Stimmzettels für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. Dieser misst 144 Zentimeter mal 60 Zentimeter und ist trotz weniger Wahlvorschläge gegenüber den Kommunalwahlen in 2021, in der Breite um 20 Zentimeter gewachsen. Ursächlich sind einige lange Namen, die sich auf die Spaltenbreite der Listen ausgewirkt haben. Damit gehört er zu den größten Stimmzetteln Deutschlands.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln ist durch den Gesetzgeber klar geregelt. Zuerst werden die im hessischen Landtag vertretenen Parteien nach der Zahl ihrer Landesstimmen bei der letzten Landtagswahl aufgeführt. Danach folgen die in der zu wählenden Vertretungskörperschaft ununterbrochen vertretenen Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Wahl erreichten Anzahl der Stimmen. Schließlich folgen die übrigen Wahlvorschläge, über deren Reihenfolge das Los entscheidet. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel für die Wahl der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung wird ausschließlich per Losentscheid festgelegt.
Bei der Verteilung der Musterstimmzettel ist gegenüber 2021 eine Änderung eingetreten. Der Gesetzgeber hat auf das Versenden der Musterstimmzettel im Vorfeld der Kommunalwahlen verzichtet. Gleichwohl muss der Musterstimmzettel in der Gemeinde zur Einsicht ausgelegt werden. In Frankfurt ist dies in der Geschäftsstelle Wahlen, 3. OG, Zeil 3, sowie im Briefwahllokal in der Stiftstraße 29 während der Öffnungszeiten möglich. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Musterstimmzettel unter frankfurt.de/wahlen,
Rubrik Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahl / Bekanntmachungen und
Aktuelles, einzusehen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Stadtverordnetenwahl und die Ortsbeiratswahl in Frankfurt ist, wer am Wahltag
Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger:innen) ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen in Frankfurt am Main den Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, ohne einen Wohnsitz zu haben. Entsprechendes gilt für den Ortsbezirk.
Für die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit innehat, das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in Frankfurt am Main den Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, ohne einen Wohnsitz zu haben.
Wählerverzeichnis
Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist Sonntag, 1. Februar. Grundlage hierfür sind die Daten des Melderegisters.
Personen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt haben und die beschriebenen Voraussetzungen zur Wahlberechtigung erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Personen, die die Voraussetzungen der Wahlberechtigung erfüllen, aber keinen festen Wohnsitz haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Die Frist für die Antragstellung endet am Sonntag, 22. Februar.
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 23. Februar, bis Freitag, 27. Februar, im Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, während der Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Vorläufige Wahlberechtigte
Die Zahl der vorläufigen Wahlberechtigten beläuft sich bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeiratswahlen auf rund 516.000 Personen. Bei der Ausländerbeiratswahl geht das Wahlamt von rund 223.000 Wahlberechtigten aus. Diese Zahlen werden sich mit dem Aufsetzen und Fortschreiben des Wählerverzeichnisses am Sonntag, 1. Februar, bis zum Wahltag am Sonntag, 15. März, noch verändern. Wahlbenachrichtigungen
Mit dem Aufsetzen des Wählerverzeichnisses am Sonntag, 1. Februar, werden auch die Wahlbenachrichtigungen für Frankfurt produziert und allen Wahlberechtigten sukzessive postalisch zugestellt. In Frankfurt am Main erhalten somit über 655.000 Personen eine Wahlbenachrichtigung. Diese müssen bis spätestens Sonntag, 22. Februar, zugestellt sein. Praktisch gesehen heißt das, wer bis zum Samstag, 21. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist unter anderem auch der zugeordnete Wahlraum deutlich aufgedruckt. Die Wahlbenachrichtigung sollte, neben einem amtlichen Ausweisdokument, am Wahltag in das Wahllokal mitgenommen werden. Sie erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe. Wahlberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können selbstverständlich trotzdem wählen, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen sich im zuständigen Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument ausweisen.
Stimmabgabe
Die Stimmabgabe ist entweder im Wahllokal von 8 bis 18 Uhr oder bereits vorab per Briefwahl möglich.
Wahlberechtigte, die im Besitz eines Frankfurter Wahlscheins sind, können in einem beliebigen Wahllokal ihres Wahlkreises die Stimmen unter Vorlage des Wahlscheins und eines amtlichen Ausweisdokumentes abgeben. Wichtig ist, sofern auch eine Wahlberechtigung für die Ortsbeiratswahl besteht, dass in diesem Fall ein beliebiges Wahllokal im entsprechenden Ortsbezirk aufgesucht wird.
Wahllokale
Insgesamt werden 378 Wahllokale, die sich auf das Frankfurter Stadtgebiet verteilen, eingerichtet. Die Wahlräume befinden sich in der Regel in der Nähe der eigenen Hauptwohnung. Sie sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit eines Wahllokals ist mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet. Es besteht zudem am Wahlwochenende unter frankfurt.de/wahlen, Rubrik
Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahl „Wo ist mein Wahllokal?“,
die Möglichkeit, das zuständige Wahllokal online selbst zu ermitteln
und Informationen zur Barrierefreiheit zu erhalten. Selbstverständlich
können sich alle Wahlberechtigten auch direkt an das Wahlamt per
Telefon unter der Hotline 069/212-40400 wenden.
Briefwahl
Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen beantragen und ihre Stimmen per Brief abgeben. Zweckmäßigerweise sollte hierfür der personalisierte QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Eine weitere schnelle Möglichkeit ist die Nutzung des Online-Antrages, der unter frankfurt.de/briefwahlunterlagen
zur Verfügung steht. Ebenso kann der Antrag auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und postalisch versandt werden. Auch
eine E-Mail oder ein formloses Anschreiben ist möglich, hierfür sind
Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine
abweichende Versandanschrift notwendig. Eine telefonische Beantragung
hingegen ist rechtlich nicht zulässig.
Der Antrag sollte bis spätestens Mittwoch, 4. März, gestellt werden, damit genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen sowie für den Rückversand des roten Wahlbriefes bleibt. Grundsätzlich ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen bis Freitag,13. März, 13 Uhr, möglich.
Briefwählerinnen und -wähler erhalten nach ihrem Antrag folgende Unterlagen nach Hause geschickt:
einen Wahlschein zwischen einem und drei Stimmzettel sowie die dazugehörigen Stimmzettelumschläge einen roten Wahlbriefumschlag, mit dem die Briefwahlunterlagen im Inland kostenfrei zurückgesendet werden können ein Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält
Die bis dato bereits eingegangenen Briefwahlanträge dürfen erst ab Montag, 2. Februar, bearbeitet und verschickt werden.
Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief am Wahlwochenende kurzfristig abgeben möchten, haben zudem die Möglichkeit, nachfolgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bis zum Wahlsonntag, 15. März, 18 Uhr zu nutzen:
Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3 Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29 Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14
Die Abgabe des roten Wahlbriefes am Wahlsonntag bei der zentralen Briefwahlergebnisermittlung in der Messehalle 1, Ludwig-Erhard-Anlage 1, ist ebenfalls möglich. Eine Abgabe des roten Wahlbriefes am Sonntag in einem Frankfurter Wahllokal ist hingegen nicht zulässig.
Rote Wahlbriefe, die bis zu einer regulären Freitagsleerung am 13. März innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes in die gelben Postbriefkästen eingeworfen werden, werden noch rechtzeitig von der Deutschen Post der Frankfurter Wahlbehörde übergeben. Insofern bittet das Wahlamt auf die Leerungsübersicht auf der Vorderseite des gelben Postbriefkastens zu achten.
Letztlich sind die Wählerinnen und Wähler dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig am Wahltag bis spätestens 18 Uhr der Wahlbehörde in Frankfurt am Main vorliegen.
Weitere Informationen zur Briefwahl sowie ein weiteres Erklärvideo zum Ablauf der Briefwahl sind auf frankfurt.de/briefwahl
abrufbar.
Briefwahllokal
Das Frankfurter Briefwahllokal befindet sich in der Stiftstraße 29 in der Nähe des Eschenheimer Turms und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Ab Montag, 2. Februar, besteht dort die Möglichkeit den Antrag zu stellen und von der Briefwahl Gebrauch zu machen.
Öffnungszeiten des Briefwahllokals in der Stiftstraße 29:
Montag von 9 bis 17 Uhr Dienstag von 7.30 bis 13 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 13 Uhr Donnerstag von 10 bis 18 Uhr Freitag von 7.30 bis 13 Uhr
Ehrenamtliche Wahlhelfende
Insgesamt werden für die Kommunalwahlen in Frankfurt rund 7000 ehrenamtliche Wahlhelfende benötigt, darunter in etwa 4000 aus den Ämtern und Betrieben der Stadtverwaltung Frankfurt am Main, die zur Bildung der 378 Sonntagswahlvorstände, 200 Briefwahlvorstände und 193 Auszählungswahlvorstände notwendig sind.
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist an bestimmte formelle Voraussetzungen gebunden. Grundsätzlich muss man das aktive Wahlrecht für die Kommunalwahlen in Hessen innehaben, unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Funktion sogar in Frankfurt am Main mit Hauptwohnung gemeldet sein.
Die meisten Plätze sind bereits belegt, sodass nur noch punktuell Wahlhelfende gesucht werden. Interessierte können sich unter frankfurt.de/wahlhelfende
registrieren.
Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie erhalten, je nach Funktion, eine Aufwandsentschädigung von bis zu 90 Euro. Ergebnisermittlung
Die Komplexität des hessischen Kommunalwahlrechtes spiegelt sich insbesondere auch in der Ergebnisermittlung wider.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahl- oder Briefwahlbezirk bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbeiratswahlen und der KAV-Wahl ist zweigeteilt.
Der erste Teil der Ergebnisermittlung erfolgt durch den allgemeinen Wahlvorstand am Wahlsonntag im Wahllokal, indem bei der Stadtverordnetenwahl und der Ortsbeiratswahl nur die unverändert abgegebenen Stimmzettel, die also nur eine Kennzeichnung in der Kopfleiste (Listenstimmen) aufweisen, gezählt werden.
Der zweite Teil der Ergebnisermittlung erfolgt ab Montag nach der Wahl durch Auszählungswahlvorstände. Die Dokumentation der Ergebnisse des allgemeinen Wahlvorstandes am Wahlsonntag wird ab Montag nach der Wahl durch den Auszählungswahlvorstand in derselben Wahlniederschrift fortgeführt. Hier geht es um die Ermittlung der sogenannten veränderten Stimmzettel, wenn also vom Kumulieren und Panaschieren Gebrauch gemacht wurde und Personenstimmen vergeben wurden.
Die Ermittlung der Personenstimmen und die Zusammenführung der Ergebnisse vom Sonntag wird mit Hilfe eines digitalen Fachverfahrens erfasst und zu einem vorläufigen Endergebnis im Wahl- oder Briefwahlbezirk durch den jeweiligen Auszählungswahlvorstand zusammengeführt.
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Der Gemeindewahlausschuss stellt in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag, 27. März, das endgültige Ergebnis der Kommunalwahlen in Frankfurt am Main fest. Über die Gültigkeit der Wahl und möglicherweise eingelegte Einsprüche hat die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Wahlanalyse
Die Statistikabteilung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen erstellt eine Wahlanalyse auf Basis der endgültigen Wahlergebnisse, die zeitnah nach der Ausschusssitzung zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses unter statistikportal.frankfurt.de
digital zur Verfügung gestellt wird.
Kontakt
Bei allgemeinen Fragen rund um die Kommunalwahlen in Frankfurt am Main steht die Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen während der Öffnungszeiten unter den bekannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Weitere Informationen sind unter frankfurt.de/wahlen,
Rubrik Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahl, verfügbar.
Kontakt für die Medien Stefan Köster, Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen, Telefon 069/212-33673,
E-Mail
wahlamt.info@stadt-frankfurt.de
Kommunalwahlen
Am Sonntag, 15. März 2026, findet in Frankfurt am Main die Wahl zur Frankfurter Stadtverordnetenversammlung, die Wahlen zu den 16 Ortsbeiräten und die Wahl der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) statt. Seit den Kommunalwahlen 2021 sind diese Wahlen zeitlich miteinander verbunden, sodass am Wahltag in Frankfurt letztlich insgesamt 18 rechtlich selbstständige Wahlen stattfinden.
Das Kommunalwahlrecht hat sich auf Grundlage der letzten Kommunalwahlrechtsnovelle in mehreren Punkten geändert. So werden beispielsweise zum Schutz der Privatsphäre keine privaten Wohnanschriften der Bewerberinnen und Bewerber mehr in Bekanntmachungen veröffentlicht. Ferner können Menschen ohne festen Wohnsitz, aber mit dauerndem Aufenthalt in der Gemeinde, genauso wie schon bisher bei staatlichen Wahlen, jetzt auch an Kommunalwahlen in Hessen teilnehmen und ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.
Auch wurde durch den hessischen Gesetzgeber das Verfahren zur Sitzverteilung geändert. Demnach sollte die Sitzverteilung nicht mehr nach dem Verfahren Hare/Niemeyer, sondern nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren berechnet werden. Zu diesem Sachverhalt gab es ein Normenkontrollverfahren, das beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen anhängig war.
Am Mittwoch, 28. Januar, wurde das Urteil verkündet. Demnach hat das Gericht entschieden, dass die Wiedereinführung des Sitzzuteilungsverfahrens nach d’Hondt unter Abkehr von dem bislang geltenden Verfahren nach Hare/Niemeyer für hessische Kommunalwahlen verfassungswidrig ist. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde für nichtig erklärt, so dass die zuvor geltende Regelung in § 22 Abs. 3 und Abs. 4 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 16. Mai 2020 wieder auflebt, die für die Sitzzuteilung das Hare/Niemeyer-Verfahren vorsieht. Wahlsystem
Das Kommunalwahlsystem wird seit den Kommunalwahlen am 18. März 2001 in Hessen unverändert praktiziert. Das auf Wahlvorschlägen in Listenform basierende Verhältniswahlsystem ist mit Elementen der Personenwahl angereichert. Zentrales Merkmal dieses kombinierten Listen- und Personenwahlverfahrens ist es, dass jede Wählerin und jeder Wähler so viele Stimmen abgeben darf, wie Sitze in der zu wählenden Vertretungskörperschaft zu besetzen sind.
Das sind für die Stadtverordnetenwahl 93 Stimmen, für die Ortsbeiratswahlen 19 Stimmen – mit Ausnahme der Ortsbezirke Harheim und Nieder-Erlenbach – wo nur neun Stimmen zu vergeben sind. Bei der Ausländerbeiratswahl verfügen die Wählerinnen und Wähler über 37 Stimmen.
Neben dem Ankreuzen der Kopfleiste können diese Stimmen auch einzeln oder gehäuft an Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen vergeben werden. Die auf diese Weise auf jede Bewerberin und jeden Bewerber entfallende Zahl an Personenstimmen wirkt sich auf die Reihenfolge der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen Listen aus. Der von der Aufstellungsversammlung der Partei oder Wählergruppe vergebene Listenplatz ist hierfür nicht maßgeblich.
Im Einzelnen hat jede Wählerin und jeder Wähler folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:
Es können so viele Stimmen abgegeben werden, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stimmenzahl können den Bewerberinnen und Bewerbern jeweils bis zu drei Stimmen gegeben werden – man spricht hier vom Kumulieren. Die Stimmen können Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen gegeben werden – man spricht hier vom Panaschieren. Ein Wahlvorschlag kann auch unverändert angenommen werden, indem eine Kennzeichnung in der Kopfleiste erfolgt. Eine Wählerin oder ein Wähler kann schließlich die vorstehenden Möglichkeiten kombinieren, das heißt sowohl einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste kennzeichnen als auch zusätzlich einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern in einem oder mehreren Wahlvorschlägen Stimmen geben. Wer verhindern will, dass bestimmte Bewerberinnen oder Bewerber durch die Kennzeichnung des Wahlvorschlags in der Kopfleiste Stimmen erhalten, kann auch Streichungen in der angekreuzten Liste vornehmen. In diesem Fall werden die zur Verfügung stehenden Stimmen den restlichen Bewerberinnen und Bewerbern bis maximal drei Stimmen zugerechnet.
Zur Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe, ist auf der Website frankfurt.de/wahlen
Wahlkreiseinteilung
Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und für die Wahl der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung ist der Wahlkreis das Stadtgebiet Frankfurt am Main. Für die 16 Ortsbeiratswahlwahlen gilt als Wahlkreis der jeweilige Ortsbezirk.
Wahlvorschläge
Mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen waren alle Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Die Einreichungsfrist endete am Montag, 5. Januar, um 18 Uhr.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am Freitag, 16. Januar, alle 213 eingereichten Wahlvorschläge mit 3175 Bewerberinnen und Bewerbern zu den Kommunalwahlen in Frankfurt zugelassen. Detaillierte Angaben können der Pressemitteilung des Gemeindewahlleiters vom 16. Januar unter frankfurt.de/wahlen
Stimmzettel
In Frankfurt am Main finden am Sonntag, 15. März, insgesamt 18 rechtlich selbstständige Wahlen statt. Insofern gibt es auch 18 verschiedene Stimmzettel. Einen weißen Stimmzettel für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, 16 Stimmzettel für die jeweilige Ortsbeiratswahl, die sich auf der Rückseite farblich voneinander unterscheiden und einen Stimmzettel für die Ausländerbeiratswahl, der auf der Rückseite gelbgrün ist.
Frankfurt ist bekannt für die Größe seines Stimmzettels für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. Dieser misst 144 Zentimeter mal 60 Zentimeter und ist trotz weniger Wahlvorschläge gegenüber den Kommunalwahlen in 2021, in der Breite um 20 Zentimeter gewachsen. Ursächlich sind einige lange Namen, die sich auf die Spaltenbreite der Listen ausgewirkt haben. Damit gehört er zu den größten Stimmzetteln Deutschlands.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln ist durch den Gesetzgeber klar geregelt. Zuerst werden die im hessischen Landtag vertretenen Parteien nach der Zahl ihrer Landesstimmen bei der letzten Landtagswahl aufgeführt. Danach folgen die in der zu wählenden Vertretungskörperschaft ununterbrochen vertretenen Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Wahl erreichten Anzahl der Stimmen. Schließlich folgen die übrigen Wahlvorschläge, über deren Reihenfolge das Los entscheidet. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel für die Wahl der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung wird ausschließlich per Losentscheid festgelegt.
Bei der Verteilung der Musterstimmzettel ist gegenüber 2021 eine Änderung eingetreten. Der Gesetzgeber hat auf das Versenden der Musterstimmzettel im Vorfeld der Kommunalwahlen verzichtet. Gleichwohl muss der Musterstimmzettel in der Gemeinde zur Einsicht ausgelegt werden. In Frankfurt ist dies in der Geschäftsstelle Wahlen, 3. OG, Zeil 3, sowie im Briefwahllokal in der Stiftstraße 29 während der Öffnungszeiten möglich. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Musterstimmzettel unter frankfurt.de/wahlen
Wahlberechtigt für die Stadtverordnetenwahl und die Ortsbeiratswahl in Frankfurt ist, wer am Wahltag
Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger:innen) ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen in Frankfurt am Main den Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, ohne einen Wohnsitz zu haben. Entsprechendes gilt für den Ortsbezirk.
Für die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit innehat, das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in Frankfurt am Main den Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, ohne einen Wohnsitz zu haben.
Wählerverzeichnis
Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist Sonntag, 1. Februar. Grundlage hierfür sind die Daten des Melderegisters.
Personen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt haben und die beschriebenen Voraussetzungen zur Wahlberechtigung erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Personen, die die Voraussetzungen der Wahlberechtigung erfüllen, aber keinen festen Wohnsitz haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Die Frist für die Antragstellung endet am Sonntag, 22. Februar.
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 23. Februar, bis Freitag, 27. Februar, im Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, während der Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Vorläufige Wahlberechtigte
Die Zahl der vorläufigen Wahlberechtigten beläuft sich bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeiratswahlen auf rund 516.000 Personen. Bei der Ausländerbeiratswahl geht das Wahlamt von rund 223.000 Wahlberechtigten aus. Diese Zahlen werden sich mit dem Aufsetzen und Fortschreiben des Wählerverzeichnisses am Sonntag, 1. Februar, bis zum Wahltag am Sonntag, 15. März, noch verändern. Wahlbenachrichtigungen
Mit dem Aufsetzen des Wählerverzeichnisses am Sonntag, 1. Februar, werden auch die Wahlbenachrichtigungen für Frankfurt produziert und allen Wahlberechtigten sukzessive postalisch zugestellt. In Frankfurt am Main erhalten somit über 655.000 Personen eine Wahlbenachrichtigung. Diese müssen bis spätestens Sonntag, 22. Februar, zugestellt sein. Praktisch gesehen heißt das, wer bis zum Samstag, 21. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist unter anderem auch der zugeordnete Wahlraum deutlich aufgedruckt. Die Wahlbenachrichtigung sollte, neben einem amtlichen Ausweisdokument, am Wahltag in das Wahllokal mitgenommen werden. Sie erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe. Wahlberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können selbstverständlich trotzdem wählen, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen sich im zuständigen Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument ausweisen.
Stimmabgabe
Die Stimmabgabe ist entweder im Wahllokal von 8 bis 18 Uhr oder bereits vorab per Briefwahl möglich.
Wahlberechtigte, die im Besitz eines Frankfurter Wahlscheins sind, können in einem beliebigen Wahllokal ihres Wahlkreises die Stimmen unter Vorlage des Wahlscheins und eines amtlichen Ausweisdokumentes abgeben. Wichtig ist, sofern auch eine Wahlberechtigung für die Ortsbeiratswahl besteht, dass in diesem Fall ein beliebiges Wahllokal im entsprechenden Ortsbezirk aufgesucht wird.
Wahllokale
Insgesamt werden 378 Wahllokale, die sich auf das Frankfurter Stadtgebiet verteilen, eingerichtet. Die Wahlräume befinden sich in der Regel in der Nähe der eigenen Hauptwohnung. Sie sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit eines Wahllokals ist mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet. Es besteht zudem am Wahlwochenende unter frankfurt.de/wahlen
Briefwahl
Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen beantragen und ihre Stimmen per Brief abgeben. Zweckmäßigerweise sollte hierfür der personalisierte QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Eine weitere schnelle Möglichkeit ist die Nutzung des Online-Antrages, der unter frankfurt.de/briefwahlunterlagen
Der Antrag sollte bis spätestens Mittwoch, 4. März, gestellt werden, damit genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen sowie für den Rückversand des roten Wahlbriefes bleibt. Grundsätzlich ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen bis Freitag,13. März, 13 Uhr, möglich.
Briefwählerinnen und -wähler erhalten nach ihrem Antrag folgende Unterlagen nach Hause geschickt:
einen Wahlschein zwischen einem und drei Stimmzettel sowie die dazugehörigen Stimmzettelumschläge einen roten Wahlbriefumschlag, mit dem die Briefwahlunterlagen im Inland kostenfrei zurückgesendet werden können ein Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält
Die bis dato bereits eingegangenen Briefwahlanträge dürfen erst ab Montag, 2. Februar, bearbeitet und verschickt werden.
Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief am Wahlwochenende kurzfristig abgeben möchten, haben zudem die Möglichkeit, nachfolgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bis zum Wahlsonntag, 15. März, 18 Uhr zu nutzen:
Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3 Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29 Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14
Die Abgabe des roten Wahlbriefes am Wahlsonntag bei der zentralen Briefwahlergebnisermittlung in der Messehalle 1, Ludwig-Erhard-Anlage 1, ist ebenfalls möglich. Eine Abgabe des roten Wahlbriefes am Sonntag in einem Frankfurter Wahllokal ist hingegen nicht zulässig.
Rote Wahlbriefe, die bis zu einer regulären Freitagsleerung am 13. März innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes in die gelben Postbriefkästen eingeworfen werden, werden noch rechtzeitig von der Deutschen Post der Frankfurter Wahlbehörde übergeben. Insofern bittet das Wahlamt auf die Leerungsübersicht auf der Vorderseite des gelben Postbriefkastens zu achten.
Letztlich sind die Wählerinnen und Wähler dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig am Wahltag bis spätestens 18 Uhr der Wahlbehörde in Frankfurt am Main vorliegen.
Weitere Informationen zur Briefwahl sowie ein weiteres Erklärvideo zum Ablauf der Briefwahl sind auf frankfurt.de/briefwahl
Briefwahllokal
Das Frankfurter Briefwahllokal befindet sich in der Stiftstraße 29 in der Nähe des Eschenheimer Turms und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Ab Montag, 2. Februar, besteht dort die Möglichkeit den Antrag zu stellen und von der Briefwahl Gebrauch zu machen.
Öffnungszeiten des Briefwahllokals in der Stiftstraße 29:
Montag von 9 bis 17 Uhr Dienstag von 7.30 bis 13 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 13 Uhr Donnerstag von 10 bis 18 Uhr Freitag von 7.30 bis 13 Uhr
Ehrenamtliche Wahlhelfende
Insgesamt werden für die Kommunalwahlen in Frankfurt rund 7000 ehrenamtliche Wahlhelfende benötigt, darunter in etwa 4000 aus den Ämtern und Betrieben der Stadtverwaltung Frankfurt am Main, die zur Bildung der 378 Sonntagswahlvorstände, 200 Briefwahlvorstände und 193 Auszählungswahlvorstände notwendig sind.
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist an bestimmte formelle Voraussetzungen gebunden. Grundsätzlich muss man das aktive Wahlrecht für die Kommunalwahlen in Hessen innehaben, unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Funktion sogar in Frankfurt am Main mit Hauptwohnung gemeldet sein.
Die meisten Plätze sind bereits belegt, sodass nur noch punktuell Wahlhelfende gesucht werden. Interessierte können sich unter frankfurt.de/wahlhelfende
Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie erhalten, je nach Funktion, eine Aufwandsentschädigung von bis zu 90 Euro. Ergebnisermittlung
Die Komplexität des hessischen Kommunalwahlrechtes spiegelt sich insbesondere auch in der Ergebnisermittlung wider.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahl- oder Briefwahlbezirk bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbeiratswahlen und der KAV-Wahl ist zweigeteilt.
Der erste Teil der Ergebnisermittlung erfolgt durch den allgemeinen Wahlvorstand am Wahlsonntag im Wahllokal, indem bei der Stadtverordnetenwahl und der Ortsbeiratswahl nur die unverändert abgegebenen Stimmzettel, die also nur eine Kennzeichnung in der Kopfleiste (Listenstimmen) aufweisen, gezählt werden.
Der zweite Teil der Ergebnisermittlung erfolgt ab Montag nach der Wahl durch Auszählungswahlvorstände. Die Dokumentation der Ergebnisse des allgemeinen Wahlvorstandes am Wahlsonntag wird ab Montag nach der Wahl durch den Auszählungswahlvorstand in derselben Wahlniederschrift fortgeführt. Hier geht es um die Ermittlung der sogenannten veränderten Stimmzettel, wenn also vom Kumulieren und Panaschieren Gebrauch gemacht wurde und Personenstimmen vergeben wurden.
Die Ermittlung der Personenstimmen und die Zusammenführung der Ergebnisse vom Sonntag wird mit Hilfe eines digitalen Fachverfahrens erfasst und zu einem vorläufigen Endergebnis im Wahl- oder Briefwahlbezirk durch den jeweiligen Auszählungswahlvorstand zusammengeführt.
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Der Gemeindewahlausschuss stellt in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag, 27. März, das endgültige Ergebnis der Kommunalwahlen in Frankfurt am Main fest. Über die Gültigkeit der Wahl und möglicherweise eingelegte Einsprüche hat die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Wahlanalyse
Die Statistikabteilung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen erstellt eine Wahlanalyse auf Basis der endgültigen Wahlergebnisse, die zeitnah nach der Ausschusssitzung zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses unter statistikportal.frankfurt.de
Kontakt
Bei allgemeinen Fragen rund um die Kommunalwahlen in Frankfurt am Main steht die Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen während der Öffnungszeiten unter den bekannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Weitere Informationen sind unter frankfurt.de/wahlen
Kontakt für die Medien Stefan Köster, Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen, Telefon 069/212-33673