Zehn Jahre Fehlbelegungsabgabe: 38 Millionen Euro für mehr geförderte Wohnungen

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Die Stadt Frankfurt am Main erfragt seit dem 1. Juli 2016, also seit zehn Jahren, die finanzielle Situation der Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen und erhebt eine Fehlbelegungsabgabe, wenn deren Einnahmen die Einkommensgrenze überschreiten. Seitdem wurden von der Stadt Frankfurt rund 38 Millionen Euro eingenommen, die für den Erwerb von Belegungsrechten verwendet werden. Damit deckt die Fehlbelegungsabgabe mehr als die Hälfte der Ausgaben, welche die Stadt Frankfurt in den vergangenen zehn Jahren für den Erwerb von Belegungsrechten aufgewendet hat. Zum 31. Dezember 2025 verfügt die Stadt somit über erworbene Belegungsrechte und Bindungsverlängerungen von 4745 Wohnungen.

In den vergangenen zehn Jahren wurden 36.495 Haushalte im gesamten Stadtgebiet überprüft. Drei Jahre nach Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung erhalten Mieterinnen und Mieter erstmals Post. Sie müssen einen Fragebogen ausfüllen und Nachweise über Miete, Einkommen und persönliche Verhältnisse, beispielsweise zu einer Schwerbehinderung oder Unterhaltsverpflichtungen, einreichen. Seit 2016 wurden über 118.000 Auskunftsverlangen an Mieterinnen und Mieter bearbeitet und 124.530 Entscheidungen getroffen.  Die Digitalisierung vereinfacht inzwischen die Bearbeitung der Verfahren, verkürzt Bearbeitungsabläufe und entlastet sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Verwaltung. Die Frankfurter Abteilung des Wohnungsamts berät auch andere Kommunen und tauscht sich stetig mit diesen über praktische Erfahrungen bei der Erhebung der Abgabe aus.

Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, sagt: „Frankfurts Wohnungsmarkt ist angespannt, ein großer Teil der Bevölkerung ist auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Das Wohnungsamt leistet seit zehn Jahren einen wichtigen Beitrag, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.  Im Rahmen der Fehlbelegungsabgabe haben wir in den vergangenen zehn Jahren rund 38 Millionen Euro eingenommen, die wir konsequent für die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum eingesetzt haben. Denn Wohnungen, für die wir ein Belegungsrecht erworben haben, werden zu einer Einstiegsmiete von fünf Euro pro Quadratmeter vermietet.“

Katharina Wagner, Leiterin des Amtes für Wohnungswesen, sagt: „Die Fehlbelegungsabgabe ist ein wichtiges Instrument, um den sozialen Wohnungsbau in Frankfurt zielgerichtet zu gestalten und dient dem Gemeinwohl. Jeder Euro, der durch die Abgabe eingenommen wird, kommt über den Kauf von Belegungsrechten direkt denjenigen zugute, die dringend bezahlbaren Wohnraum brauchen. Damit leistet die Abgabe seit einem Jahrzehnt einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit.“

Andreas Beyer, Leiter der Abteilung Fehlbelegungsabgabe, sagt: „Unsere Abteilung leistet seit zehn Jahren einen wichtigen Beitrag für den sozialen Wohnungsbau in der Stadt Frankfurt am Main. Dies ist zweifelsfrei der Verdienst unserer Mitarbeiter:innen aus allen Bereichen unserer Abteilung, die Tag für Tag engagiert und professionell die anstehenden Aufgaben erledigen. Daher gilt mein persönlicher Dank für die vergangene Dekade unseren Mitarbeiter:innen in Frankfurt.“

Das Hessische Fehlbelegungsabgabegesetz regelt seit dem 30. November 2015 die Erhebung einer Abgabe, um Fehlförderungen im sozialen Wohnungsbau zu vermeiden.

Ein PDF-Dokument mit der Pressemitteilung und einer tabellarischen Aufstellung über die Erträge der Fehlbelegungsabgabe der vergangenen zehn Jahre steht zum Download bereit. 

Download Pressemitteilung und tabellarische Aufstellung der Erträge der Fehlbelegungsabgabe der vergangenen zehn Jahre, Copyright: Stadt Frankfurt am Main 

Kontakt für die Medien Sebastian Tokarz, Pressesprecher, Dezernat für Planen und Wohnen, Telefon 069/212-71055 , E-Mail presse.dezernat03@stadt-frankfurt.de