Zukunft des Juridicums: Abschlussbericht empfiehlt vertiefte Prüfung von Weiterbauen im Bestand und Neubau
ffm. Das „Zukunftslabor Juridicum“ ist abgeschlossen. Am Mittwoch,
16. September, wurde der Abschlussbericht im Studierendenhaus auf dem
Campus Bockenheim vorgestellt und öffentlich diskutiert. Sechs
unabhängige Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen
Fachrichtungen haben darin vier Szenarien für die Zukunft des
Juridicums untersucht. Zwei Entwicklungsrichtungen sollen nach ihrer
Empfehlung weiterverfolgt werden: das Weiterbauen im Bestand mit
Mischnutzung sowie Abriss und Neubau mit Mischnutzung.
Der Bericht zeigt, dass das bestehende Juridicum grundsätzlich weiterbaufähig ist. Für den Erhalt sprechen unter anderem der gute Zustand der Tragstruktur, erhebliche Lastreserven sowie die Eignung für unterschiedliche Nutzungen und flexible Grundrisse. Es wurde auch deutlich, dass die vorhandene Tiefgarage unabhängig vom Juridicum abgerissen werden kann. Ein Neubau bietet hingegen größere planerische Freiheit bei Baukörper, Nutzung, Erschließung und Gestaltung. Aus ökologischer Perspektive bewertet das Gremium aus Expertinnen und Experten einen Abriss kritisch. Ein Neubau müsste daher gegenüber dem Weiterbauen im Bestand einen funktionalen, städtebaulichen und ökologischen Mehrwert nachweisen.
Architektinnen-und-Architektenwettbewerb soll konkrete Lösungen vergleichbar machen
Die Expertinnen und Experten empfehlen als nächsten Schritt die Durchführung eines Architektinnen-und-Architektenwettbewerbs, der beide Entwicklungsrichtungen berücksichtigt. Weiterbauen im Bestand und Neubau sollen anhand konkreter Entwürfe untersucht und miteinander verglichen werden. Ziel ist es, gemeinsam mit der ABG als künftige Eigentümerin des Grundstücks die überzeugendste Lösung für den Standort zu finden und eine belastbare Grundlage für die weitere Entscheidung zu schaffen. Demnach könnte bis Ende 2026 eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen und die Entwürfe im ersten Halbjahr 2027 erarbeitet werden.
Mischnutzung für beide Varianten
Unabhängig davon, ob das Juridicum erhalten oder durch einen Neubau ersetzt wird, empfiehlt das Gremium aus Expertinnen und Experten eine Mischnutzung. Neben Wohnen sollen kulturelle, soziale, gewerbliche und bildungsbezogene Angebote berücksichtigt werden. Von einer reinen Wohnnutzung des Bestands und des Neubaus rät das Gremium mit Blick auf die Lage, die unterschiedlichen Nutzungsbedarfe auf dem Kulturcampus sowie die Anforderungen an Öffentlichkeit und Durchlässigkeit ab.
Das Zukunftslabor war als ergebnisoffener und interdisziplinärer Prozess angelegt. Sechs Expertinnen und Experten aus Stadtplanung, Architektur, Tragwerksplanung, Nachhaltigkeit und Immobilienwirtschaft untersuchten die unterschiedlichen Szenarien. Wissenschaftlich begleitet und moderiert wurde der Prozess durch das Frankfurter Forschungsinstitut FFin der Frankfurt University of Applied Sciences. Zwischenergebnisse wurden in Workshops mit weiteren Institutionen und Stakeholdern diskutiert. „Ziel war es, Chancen, Risiken und Zielkonflikte transparent zu machen und nachvollziehbare Bewertungsmaßstäbe für die weitere Entscheidung zu entwickeln. Diesen Auftrag hat das Zukunftslabor erfüllt“, sagt Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen, Wohnen und Personal.
Weitere Informationen zum „Zukunftslabor Juridicum“ finden sich unter frankfurt-university.de/zukunftslabor.
Weitere Informationen zum Kulturcampus Bockenheim gibt es unter
Stadtplanungsamt: Kulturcampus Bockenheim – Ein innovativer
Transformationsprozess .
Kontakt für Medien Sebastian Tokarz, Pressesprecher, Dezernat für Planen, Wohnen und Personal, Telefon 069/212-71055, E-Mail
presse.dezernat03@stadt-frankfurt.de
Der Bericht zeigt, dass das bestehende Juridicum grundsätzlich weiterbaufähig ist. Für den Erhalt sprechen unter anderem der gute Zustand der Tragstruktur, erhebliche Lastreserven sowie die Eignung für unterschiedliche Nutzungen und flexible Grundrisse. Es wurde auch deutlich, dass die vorhandene Tiefgarage unabhängig vom Juridicum abgerissen werden kann. Ein Neubau bietet hingegen größere planerische Freiheit bei Baukörper, Nutzung, Erschließung und Gestaltung. Aus ökologischer Perspektive bewertet das Gremium aus Expertinnen und Experten einen Abriss kritisch. Ein Neubau müsste daher gegenüber dem Weiterbauen im Bestand einen funktionalen, städtebaulichen und ökologischen Mehrwert nachweisen.
Architektinnen-und-Architektenwettbewerb soll konkrete Lösungen vergleichbar machen
Die Expertinnen und Experten empfehlen als nächsten Schritt die Durchführung eines Architektinnen-und-Architektenwettbewerbs, der beide Entwicklungsrichtungen berücksichtigt. Weiterbauen im Bestand und Neubau sollen anhand konkreter Entwürfe untersucht und miteinander verglichen werden. Ziel ist es, gemeinsam mit der ABG als künftige Eigentümerin des Grundstücks die überzeugendste Lösung für den Standort zu finden und eine belastbare Grundlage für die weitere Entscheidung zu schaffen. Demnach könnte bis Ende 2026 eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen und die Entwürfe im ersten Halbjahr 2027 erarbeitet werden.
Mischnutzung für beide Varianten
Unabhängig davon, ob das Juridicum erhalten oder durch einen Neubau ersetzt wird, empfiehlt das Gremium aus Expertinnen und Experten eine Mischnutzung. Neben Wohnen sollen kulturelle, soziale, gewerbliche und bildungsbezogene Angebote berücksichtigt werden. Von einer reinen Wohnnutzung des Bestands und des Neubaus rät das Gremium mit Blick auf die Lage, die unterschiedlichen Nutzungsbedarfe auf dem Kulturcampus sowie die Anforderungen an Öffentlichkeit und Durchlässigkeit ab.
Das Zukunftslabor war als ergebnisoffener und interdisziplinärer Prozess angelegt. Sechs Expertinnen und Experten aus Stadtplanung, Architektur, Tragwerksplanung, Nachhaltigkeit und Immobilienwirtschaft untersuchten die unterschiedlichen Szenarien. Wissenschaftlich begleitet und moderiert wurde der Prozess durch das Frankfurter Forschungsinstitut FFin der Frankfurt University of Applied Sciences. Zwischenergebnisse wurden in Workshops mit weiteren Institutionen und Stakeholdern diskutiert. „Ziel war es, Chancen, Risiken und Zielkonflikte transparent zu machen und nachvollziehbare Bewertungsmaßstäbe für die weitere Entscheidung zu entwickeln. Diesen Auftrag hat das Zukunftslabor erfüllt“, sagt Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen, Wohnen und Personal.
Weitere Informationen zum „Zukunftslabor Juridicum“ finden sich unter frankfurt-university.de/zukunftslabor
Kontakt für Medien Sebastian Tokarz, Pressesprecher, Dezernat für Planen, Wohnen und Personal, Telefon 069/212-71055