Zweite Alkohol-Testkauf-Aktion der Stadtpolizei deckt Verstöße auf
ffm. Die Stadtpolizei hat am Dienstag, 28. April, die zweite
Alkohol-Testkaufaktion des Jahres durchgeführt. Während der Aktion
versuchten jugendliche Testkäuferinnen und Testkäufer in
Supermärkten, Tankstellen, Kiosken und Trinkhallen alkoholische
Getränke zu erwerben, obwohl sie offensichtlich noch nicht das
erforderliche Alter erreicht hatten. Begleitet wurden sie von geschulten
Stadtpolizistinnen und Stadtpolizisten, die die Kaufversuche
überwachten und die Jugendlichen absicherten.
Widerrechtliche Alkohol-Abgabe in drei von elf Betrieben
Im Fokus standen die Stadtteile Höchst, Unterliederbach und Niederursel. Zwischen 16 und 19.30 Uhr kontrollierte die Stadtpolizei mit zwei Teams insgesamt elf Betriebe. In drei Fällen erfolgte die widerrechtliche Abgabe alkoholischer Getränke an die jugendlichen Testkäufer. In einem Betrieb war der erforderliche Aushang des Jugendschutzgesetzes veraltet. Die betroffenen Gewerbetreibenden und das Verkaufspersonal wurden unmittelbar nach den Kontrollen über die Verstöße informiert, belehrt und eindringlich auf die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften hingewiesen. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. In allen Fällen werden Nachkontrollen erfolgen. In einem Fall sind Nachermittlungen erforderlich, da sowohl die ausländerrechtliche Fiktionsbescheinigung als auch der dazugehörige Reisepass der Verkäuferin abgelaufen waren.
Die Stadtpolizei führt diese Kontrollen bereits seit 2013 gemeinsam mit Jugendlichen durch, unterstützt von der Geschäftsstelle des Präventionsrates sowie dem Jugend- und Sozialamt. Die Ergebnisse zeigen, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht: In 2025 wurden bei sechs Testkaufaktionen 107 Betriebe überprüft, wobei es in 37 Prozent der Fälle zu unzulässigen Alkoholabgaben an Minderjährige kam.
Widerrechtliche Alkohol-Abgabe in drei von elf Betrieben
Im Fokus standen die Stadtteile Höchst, Unterliederbach und Niederursel. Zwischen 16 und 19.30 Uhr kontrollierte die Stadtpolizei mit zwei Teams insgesamt elf Betriebe. In drei Fällen erfolgte die widerrechtliche Abgabe alkoholischer Getränke an die jugendlichen Testkäufer. In einem Betrieb war der erforderliche Aushang des Jugendschutzgesetzes veraltet. Die betroffenen Gewerbetreibenden und das Verkaufspersonal wurden unmittelbar nach den Kontrollen über die Verstöße informiert, belehrt und eindringlich auf die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften hingewiesen. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. In allen Fällen werden Nachkontrollen erfolgen. In einem Fall sind Nachermittlungen erforderlich, da sowohl die ausländerrechtliche Fiktionsbescheinigung als auch der dazugehörige Reisepass der Verkäuferin abgelaufen waren.
Die Stadtpolizei führt diese Kontrollen bereits seit 2013 gemeinsam mit Jugendlichen durch, unterstützt von der Geschäftsstelle des Präventionsrates sowie dem Jugend- und Sozialamt. Die Ergebnisse zeigen, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht: In 2025 wurden bei sechs Testkaufaktionen 107 Betriebe überprüft, wobei es in 37 Prozent der Fälle zu unzulässigen Alkoholabgaben an Minderjährige kam.